Wer eine Marke anmeldet, denkt zuerst an den Namen oder das Logo. Mindestens genauso wichtig ist aber eine Frage, die viele Gründer unterschätzen: Für welche Waren und Dienstleistungen soll die Marke eigentlich geschützt sein? Denn eine Marke schützt nie „alles“, sondern nur das, was im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis steht. Die Auswahl der richtigen Klassen entscheidet deshalb darüber, wie viel Ihr Markenschutz später tatsächlich wert ist.
Was ist die Nizza-Klassifikation?
Weltweit werden Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen nach der sogenannten Nizza-Klassifikation eingeteilt. Sie umfasst 45 Klassen: Die Klassen 1 bis 34 betreffen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und die WIPO arbeiten alle mit diesem System.
Die Klassifikation wird regelmäßig aktualisiert. Seit 2013 erscheint jedes Jahr eine neue Version, in der Begriffe ergänzt, umformuliert oder verschoben werden. Für Anmeldungen ab dem 1. Januar 2020 gilt die Version 2020 der 11. Ausgabe. Für Sie als Anmelder bedeutet das: Begriffe, die vor einigen Jahren noch üblich waren, können heute anders eingeordnet sein. Ein Blick in die aktuelle Fassung lohnt sich daher immer.
Warum die Klassenwahl so wichtig ist
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis legt den Schutzbereich Ihrer Marke fest. Drei Punkte sollten Sie dabei im Blick behalten:
- Nachträglich erweitern geht nicht. Nach der Anmeldung können Sie das Verzeichnis nur noch einschränken, aber nicht um neue Waren oder Dienstleistungen ergänzen. Wer etwas vergisst, braucht eine neue Anmeldung, und die erhält einen späteren Zeitrang.
- Zu breit ist auch riskant. Wer „vorsichtshalber“ sehr viele Klassen und Begriffe beansprucht, zahlt nicht nur mehr Gebühren, sondern erhöht auch das Risiko von Widersprüchen älterer Markeninhaber. Außerdem muss eine eingetragene Marke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden.
- Die Klassen bestimmen die Kosten. Beim DPMA sind in der Grundgebühr bis zu drei Klassen enthalten, jede weitere Klasse kostet extra. Bei der Unionsmarke ist in der Grundgebühr nur eine Klasse enthalten. Die aktuellen Beträge finden Sie in den Gebührenverzeichnissen der Ämter.
So gehen Sie bei der Auswahl vor
1. Vom Geschäftsmodell aus denken
Beginnen Sie nicht mit der Klassenliste, sondern mit Ihrem Unternehmen: Was verkaufen Sie heute? Was planen Sie in den nächsten drei bis fünf Jahren realistischerweise? Ein Café braucht etwa Schutz für die Bewirtung von Gästen (Klasse 43), vielleicht aber auch für Kaffee und Backwaren (Klasse 30), wenn später ein eigener Verkauf von Kaffeebohnen geplant ist.
2. Typische Kombinationen beachten
Viele Geschäftsmodelle berühren mehrere Klassen. Ein Modelabel benötigt regelmäßig Klasse 25 (Bekleidung), oft aber auch Klasse 18 (Taschen) oder Klasse 35 (Einzelhandelsdienstleistungen). Ein Softwareunternehmen bewegt sich typischerweise in den Klassen 9 und 42. Wer Online-Kurse anbietet, landet meist in Klasse 41.
3. Begriffe präzise formulieren
Die Ämter verlangen klare und eindeutige Begriffe. Nutzen Sie dafür die harmonisierten Begriffe aus den Datenbanken der Ämter: beim DPMA etwa die Einheitliche Klassifikationsdatenbank, auf EU-Ebene TMclass. Vorgeprüfte Begriffe beschleunigen das Verfahren und vermeiden Beanstandungen. Hintergründe zur europäischen Datenbank finden Sie in unserem Beitrag zur einheitlichen Klassifikationsdatenbank.
4. Die Recherche an die Klassen anpassen
Ob eine ältere Marke Ihrer Anmeldung gefährlich werden kann, hängt auch davon ab, wie ähnlich die jeweiligen Waren und Dienstleistungen sind. Eine sinnvolle Markenrecherche berücksichtigt deshalb genau die Klassen, die Sie beanspruchen wollen, sowie benachbarte Bereiche. Welche Datenbanken es dafür gibt, zeigt unser Überblick zu kostenlosen Markenrecherchen beim DPMA, dem EUIPO und der WIPO.
Häufige Fehler aus der Praxis
- Nur die Klasse des Hauptprodukts wird angemeldet, obwohl der Vertrieb (z. B. ein Onlineshop) einen eigenen Schutz bräuchte.
- Es werden nur die Überschriften der Klassen übernommen, ohne zu prüfen, ob das eigene Angebot davon wirklich erfasst ist.
- Werbeagenturen oder Dienstleister für Merchandising werden mit den Herstellern der Waren verwechselt, obwohl es sich um unterschiedliche Klassen handelt.
- Künftige Geschäftsfelder werden komplett ignoriert, sodass die Marke beim ersten Wachstumsschritt nicht mehr passt.
Wie das Anmeldeformular des DPMA aufgebaut ist, erläutert unser Beitrag zu den Formularen zur Markenanmeldung und zur Klasseneinteilung.
Welche Klassen Ihre Marke wirklich braucht, klären wir am besten anhand Ihres Geschäftsmodells. Wir formulieren das Verzeichnis und reichen die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO ein. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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