Mit der Eintragung Ihrer Marke ist die Arbeit nicht getan. Viele Markeninhaber gehen davon aus, dass das Markenamt künftig verhindert, dass jemand eine ähnliche Marke anmeldet. Das ist nicht der Fall: Das DPMA und das EUIPO tragen auch Marken ein, die mit älteren Marken verwechselbar sind, wenn der ältere Inhaber nicht widerspricht. Wer seine Marke wirksam schützen will, muss deshalb selbst aufpassen. Genau hier setzt die Markenüberwachung an.
Warum Überwachung so wichtig ist
Gegen neu eingetragene deutsche Marken kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch eingelegt werden, gegen Unionsmarkenanmeldungen innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung. Der Widerspruch ist vergleichsweise günstig und risikoarm. Wie er abläuft, erklärt unser Beitrag zum Widerspruch gegen eine Marke.
Wer die Frist verpasst, hat zwar weiterhin Möglichkeiten, etwa einen Nichtigkeitsantrag beim DPMA oder eine Klage. Diese Verfahren sind aber in der Regel aufwendiger. Außerdem gilt: Je länger eine verwechselbare Marke unbehelligt benutzt wird, desto schwieriger und teurer wird es, sie wieder aus dem Markt zu drängen. Unter Umständen droht sogar der Verlust eigener Ansprüche, wenn eine jüngere Marke über Jahre wissentlich geduldet wird.
Was wird bei einer Markenüberwachung geprüft?
Eine professionelle Überwachung durchsucht regelmäßig die Veröffentlichungen der Markenämter nach Anmeldungen und Eintragungen, die Ihrer Marke ähnlich sind. Dabei werden typischerweise berücksichtigt:
- Identische und ähnliche Zeichen: nach Klang, Schriftbild und Bedeutung, einschließlich Abwandlungen, Wortbestandteilen und Übersetzungen,
- relevante Klassen: die Klassen Ihrer Marke und benachbarte Bereiche mit ähnlichen Waren und Dienstleistungen,
- relevante Register: je nach Bedarf das deutsche Register, das Unionsmarkenregister, internationale Registrierungen mit Wirkung für Deutschland oder die EU und gegebenenfalls weitere Länder.
Die Treffer werden anschließend bewertet: Besteht ernsthaft Verwechslungsgefahr? Lohnt sich ein Widerspruch? Oder genügt ein Schreiben an den Anmelder?
Überwachung über die Register hinaus
Viele Konflikte entstehen gar nicht durch Markenanmeldungen, sondern durch Benutzung im Markt. Sinnvoll kann deshalb auch eine Beobachtung von
- Handelsregistereintragungen mit ähnlichen Firmennamen,
- neu registrierten Domains,
- Angeboten auf Online-Marktplätzen,
- Profilnamen und Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken
sein. Was Sie tun können, wenn Sie Ihre Marke in fremden Marktplatzangeboten entdecken, haben wir im Beitrag zum Urteil Coty/Amazon erläutert.
Selbst überwachen oder überwachen lassen?
Grundsätzlich können Sie die kostenlosen Datenbanken der Ämter selbst regelmäßig durchsuchen. Für eine Identitätssuche ist das ein guter Anfang. Ähnliche Zeichen lassen sich damit aber nur schwer zuverlässig finden, und vor allem die Bewertung der Treffer erfordert Erfahrung. Professionelle Überwachungsdienste arbeiten mit spezialisierten Suchalgorithmen und liefern regelmäßige Berichte, die anschließend fachlich ausgewertet werden. Wie sich eine solche Suche von einer einmaligen Recherche unterscheidet, zeigt unser Beitrag zur Markenrecherche: Die Überwachung ist gewissermaßen deren Fortsetzung in die Zukunft.
Wie reagieren Sie auf einen Treffer?
- Frist sichern: Notieren Sie sofort das Ende der Widerspruchsfrist.
- Gefahr bewerten: Nicht jede Ähnlichkeit rechtfertigt ein Verfahren. Maßgeblich sind vor allem die Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und die Kennzeichnungskraft Ihrer Marke.
- Benutzungslage prüfen: Ist Ihre Marke älter als fünf Jahre, sollten Sie die Benutzung belegen können.
- Strategie wählen: Widerspruch, Kontaktaufnahme mit dem Anmelder oder eine Abgrenzungsvereinbarung.
Eine Überwachung richten wir passend zu Ihrem Portfolio ein, bewerten die Treffer und übernehmen bei Bedarf Widerspruch und Korrespondenz. Sprechen Sie uns über das Kontaktformular an oder buchen Sie ein Gespräch.
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