Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Schutzrechtsanmeldungen:
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.
Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen.
Insbesondere folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:
* AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
* Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
* Allgemeines Datenregister
* CPTD – Central Patent & Trademark Database
* European Trade marks and Designs
* FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
* I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
* I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
* IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
* Matic-Verlagsgesellschaft mbH
* Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis
* TM-Edition International Catalogue of Trademarks
* WBIP World Bureau Intellectual Property
* WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
* WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
* WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
* Zentrales Gewerbe Register
Schutzrechtsverlängerungen:
Schutzrechte können durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamts verlängert werden. Zur Höhe der Verlängerungsgebühr wird auf das pdf- Datei Kostenmerkblatt verwiesen.
Insbesondere folgende Unternehmen sind nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt:
* Deutsche Markenverlängerung AG
* DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
* DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
* ECTO SA
* European Trademark Organisation S.A.
* Intellectual Property Agency Ltd.
* Nationales Markenregister AG