Titelschutz für Apps, Podcasts und Blogs: So sichern Sie den Namen

Sie starten einen Podcast, entwickeln eine App oder bauen ein Online-Magazin auf, und der Name steht fest. Neben der Marke gibt es für solche Namen ein weiteres Schutzinstrument, das viele nicht kennen: den Werktitelschutz. Er entsteht ohne Eintragung, hat aber eigene Regeln und Grenzen.

Was ist ein Werktitel?

Das Markengesetz schützt neben Marken und Unternehmenskennzeichen auch Werktitel. Darunter fallen die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Die Rechtsprechung hat diesen Kreis über die Jahre erweitert. Erfasst sein können etwa auch Software, Computerspiele, Apps, Internetportale, Zeitschriften, Fernsehsendungen und Podcasts. Einen allgemeinen Überblick gibt unser älterer Beitrag zu geschäftlichen Bezeichnungen und Werktiteln.

Der Unterschied zur Marke liegt im Bezugspunkt: Ein Werktitel unterscheidet ein Werk von anderen Werken. Eine Marke unterscheidet dagegen Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen.

Wann entsteht der Titelschutz?

Der Schutz entsteht grundsätzlich mit der Benutzung des Titels, also wenn das Werk unter diesem Namen erscheint: die App im Store, die erste Podcast-Folge online, das Magazin am Kiosk. Bei Software und Apps verlangt die Rechtsprechung in der Regel, dass das Werk weitgehend fertiggestellt ist und unter dem Titel angeboten wird.

Voraussetzung ist außerdem, dass der Titel unterscheidungskräftig ist. Rein beschreibende Titel wie „Wetter-App“ oder „Der Gründer-Podcast“ sind kaum oder nur sehr schwach geschützt. Die Rechtsprechung stellt bei Werktiteln zwar geringere Anforderungen als bei Marken, rein beschreibende Begriffe genügen aber regelmäßig nicht oder nur für einen sehr engen Schutzbereich.

Die Titelschutzanzeige: früherer Zeitrang

Gerade bei aufwendigen Projekten liegt zwischen Namenswahl und Veröffentlichung oft viel Zeit. Damit in dieser Phase niemand zuvorkommt, gibt es die Titelschutzanzeige. Dabei wird der geplante Titel in einem dafür vorgesehenen Publikationsorgan, einem sogenannten Titelschutzanzeiger, öffentlich angekündigt.

Die Wirkung: Der Zeitrang des Titels wird auf den Tag der Anzeige vorverlagert, allerdings nur, wenn das Werk anschließend innerhalb einer angemessenen Frist tatsächlich erscheint. Als angemessen gelten in der Praxis meist einige Monate; bei aufwendigeren Werken kann die Frist länger sein. Wer die Anzeige schaltet und das Projekt dann nicht umsetzt, gewinnt nichts.

Grenzen des Titelschutzes

  • Schutz nur gegen Verwechslungen mit Werken: Ein Titel schützt in erster Linie vor anderen Titeln, die verwechselbar sind. Gegen die Nutzung als Marke für Waren, etwa auf T-Shirts, bietet er oft keinen ausreichenden Schutz.
  • Abhängigkeit von der Benutzung: Wird das Werk eingestellt, erlischt der Titelschutz in der Regel nach einiger Zeit.
  • Beweisprobleme: Wann genau der Schutz entstanden ist, muss im Streitfall belegt werden.
  • Ältere Marken gehen vor: Ein Titel kann seinerseits ältere Marken oder Titel verletzen. Eine Recherche vor dem Start bleibt deshalb Pflicht.

Wie stark ein gut eingeführter Titel sein kann, zeigt die Entscheidung zum Werktitel „Tagesschau“.

Titel oder Marke, oder beides?

Für viele Projekte ist die Kombination sinnvoll:

  • Der Werktitel schützt automatisch und frühzeitig, mit Titelschutzanzeige sogar vor dem Start.
  • Die Marke schützt zusätzlich, wenn aus dem Projekt eine Marke wird: für Merchandising, Live-Events, Beratung, Kurse oder Lizenzen. Außerdem verlangen App-Stores, Podcast-Plattformen und soziale Netzwerke für Beschwerden häufig eine eingetragene Marke, wie wir im Beitrag zu Social-Media-Handles beschrieben haben.

Wir prüfen Ihren Wunschtitel, veröffentlichen die Titelschutzanzeige und melden, wo es sinnvoll ist, zusätzlich eine Marke an. Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin.

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