Marke im Ausland schützen: Unionsmarke, IR-Marke oder national?

Eine deutsche Marke schützt nur in Deutschland. Sobald ein Unternehmen ins Ausland verkauft, dort produzieren lässt oder über internationale Marktplätze aktiv ist, stellt sich die Frage nach dem passenden Auslandsschutz. Grundsätzlich gibt es drei Wege: nationale Marken in einzelnen Ländern, die Unionsmarke für die gesamte EU und die internationale Registrierung über die WIPO. Jeder Weg hat eigene Stärken und Schwächen.

Weg 1: Nationale Marken in einzelnen Ländern

Sie können Ihre Marke direkt beim jeweiligen nationalen Markenamt anmelden, also etwa in Frankreich, der Schweiz oder den USA. Das ist sinnvoll, wenn Sie nur in wenigen Ländern aktiv sind oder ein Land nicht über die anderen Systeme erreichbar ist.

  • Vorteile: Unabhängige Rechte, die sich nicht gegenseitig beeinflussen; Anpassung an lokale Besonderheiten möglich.
  • Nachteile: Mehrere Verfahren in verschiedenen Sprachen, oft mit Pflicht zur Bestellung eines örtlichen Vertreters; höhere Gesamtkosten und mehr Verwaltungsaufwand.

Weg 2: Die Unionsmarke

Die Unionsmarke wird beim EUIPO in Alicante angemeldet und gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten der EU. Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr dazu (Details dazu in unserem Beitrag zu Brexit und Marken).

  • Vorteile: Ein Verfahren, eine Gebühr, ein Schutzrecht für einen großen Binnenmarkt. Für die rechtserhaltende Benutzung genügt grundsätzlich eine ernsthafte Benutzung in der EU, nicht in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
  • Nachteile: Die Unionsmarke ist ein einheitliches Recht. Ein älteres Recht in nur einem Mitgliedstaat kann die gesamte Anmeldung zu Fall bringen. Außerdem muss die Marke in allen Amtssprachen schutzfähig sein. Ein Wort, das in einer Sprache beschreibend ist, kann scheitern.

Scheitert eine Unionsmarke, lässt sie sich unter Umständen in nationale Anmeldungen in den Ländern umwandeln, in denen kein Hindernis besteht, unter Wahrung des ursprünglichen Zeitrangs.

Weg 3: Die internationale Registrierung (IR-Marke)

Über das Madrider System der WIPO können Sie auf Grundlage einer bestehenden nationalen Marke oder Unionsmarke (der „Basismarke“) Schutz in zahlreichen Mitgliedsländern beantragen. Die Anmeldung wird über das Ursprungsamt, etwa das DPMA, eingereicht, und Sie wählen die gewünschten Länder aus. Auch die EU kann benannt werden.

  • Vorteile: Eine Anmeldung, eine Sprache, eine zentrale Verwaltung von Verlängerung und Inhaberwechsel. Weitere Länder lassen sich später nachbenennen.
  • Nachteile: In den ersten fünf Jahren hängt die IR-Marke von der Basismarke ab. Wird die Basismarke in dieser Zeit gelöscht oder eingeschränkt, betrifft das grundsätzlich auch die internationale Registrierung („Zentralangriff“). Der Schutzumfang kann nicht weiter sein als der der Basismarke. Und jedes benannte Land prüft nach seinen eigenen Regeln: Schutzverweigerungen sind möglich.

Welche Strategie passt zu Ihnen?

Start-up mit Fokus auf Deutschland

Eine deutsche Marke ist oft der günstigste Einstieg. Innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung können Sie deren Priorität für Auslandsanmeldungen in Anspruch nehmen. Diese Frist sollten Sie sich notieren, um später ohne Zeitrangverlust erweitern zu können.

Vertrieb in mehreren EU-Ländern

Hier ist die Unionsmarke meist die effizienteste Lösung. Vorher sollte aber eine EU-weite Recherche durchgeführt werden. Wie das funktioniert, erläutert unser Beitrag zur Markenrecherche vor der Anmeldung.

Export in Drittstaaten

Für Länder außerhalb der EU (etwa Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA oder China) bietet sich häufig die IR-Marke an. Für manche Länder kann eine direkte nationale Anmeldung trotzdem vorteilhaft sein, etwa weil die dortigen Anforderungen an das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sehr spezifisch sind.

Produktion im Ausland

Lassen Sie im Ausland fertigen, sollten Sie die Marke auch im Produktionsland schützen. In manchen Ländern melden Dritte Marken ausländischer Unternehmen gezielt an, um sie später zu verkaufen oder den Export zu blockieren.

Kosten im Blick behalten

Die Kosten hängen stark von der Zahl der Länder und Klassen ab. Ein schlankes, präzises Verzeichnis spart bei jeder Länderbenennung Geld (Tipps dazu im Beitrag zur Klassenwahl). Für kleine und mittlere Unternehmen in der EU kann zudem ein Zuschuss aus dem KMU-Fonds des EUIPO in Betracht kommen, wie wir am Beispiel des KMU-Fonds 2021 beschrieben haben. Die Bedingungen werden jährlich neu festgelegt.

Für den Schritt ins Ausland klären wir mit Ihnen Länder, Kosten und Reihenfolge und koordinieren die Anmeldungen. Ein Erstgespräch können Sie online vereinbaren oder über das Kontaktformular anfragen.

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