Bildgeneratoren auf Basis künstlicher Intelligenz haben in kurzer Zeit die Gestaltung verändert. Mit wenigen Textbefehlen entstehen Logo-Entwürfe, für die früher eine Agentur beauftragt wurde. Für Gründer ist das verlockend: schnell, günstig, kreativ. Rechtlich stellen sich dabei zwei Fragen: Kann ein KI-Logo als Marke eingetragen werden, und wem gehört es?
Markenrecht: Es kommt nicht auf den Schöpfer an
Für die Eintragung einer Marke spielt es keine Rolle, wie ein Zeichen entstanden ist. DPMA und EUIPO prüfen, ob das Zeichen unterscheidungskräftig ist, ob absolute Schutzhindernisse entgegenstehen und ob es klar bestimmt dargestellt ist. Ob ein Mensch, eine Agentur oder eine Software das Logo entworfen hat, ist für die Eintragung unerheblich. Ein KI-generiertes Logo kann also grundsätzlich als Bildmarke oder Wort-/Bildmarke angemeldet werden. Die Unterschiede der Markenformen erklärt unser Beitrag Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke.
Urheberrecht: Die Lücke bei KI-Werken
Anders sieht es beim Urheberrecht aus. Urheberrechtlich geschützt sind persönliche geistige Schöpfungen, also Werke, die auf einer menschlichen kreativen Leistung beruhen. Erzeugt eine KI ein Bild weitgehend selbstständig auf einen kurzen Textbefehl hin, ist zweifelhaft, ob überhaupt ein urheberrechtlicher Schutz entsteht. Diese Fragen sind rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Für die Praxis bedeutet das: Ein KI-Logo ist möglicherweise nur über das Markenrecht geschützt. Umso wichtiger ist die Eintragung. Ohne Marke können Sie unter Umständen kaum etwas dagegen tun, dass ein Dritter dasselbe oder ein sehr ähnliches Motiv nutzt.
Risiko 1: Ähnlichkeit mit bestehenden Marken
KI-Systeme lernen aus großen Mengen vorhandener Bilder. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein generiertes Logo bekannten Marken oder Logos ähneln kann. Die KI prüft keine Markenrechte. Wenn Sie das Logo benutzen und es einer älteren Marke zu nahe kommt, haften Sie, nicht der Anbieter der Software. Eine Markenrecherche ist deshalb gerade bei KI-Logos Pflicht. Bei Bildmarken empfiehlt sich zusätzlich eine Bildrecherche.
Risiko 2: Fehlende Exklusivität
Viele Generatoren erzeugen für ähnliche Textbefehle ähnliche Ergebnisse. Ein anderer Nutzer könnte also ein vergleichbares Motiv erhalten. Typische, generisch wirkende Motive, etwa ein stilisiertes Blatt für ein Nachhaltigkeits-Start-up, sind zudem markenrechtlich oft schwach.
Risiko 3: Nutzungsbedingungen der Anbieter
Die Anbieter von KI-Tools regeln in ihren Nutzungsbedingungen, wem die Ergebnisse gehören und wie sie verwendet werden dürfen. Diese Bedingungen unterscheiden sich stark, teilweise je nach Tarif. Prüfen Sie vor der kommerziellen Nutzung, ob eine Verwendung als Logo und eine Markenanmeldung erlaubt sind.
Unsere Empfehlungen
- KI als Ideengeber nutzen: Verwenden Sie KI-Entwürfe als Inspiration und lassen Sie das finale Logo von einem Menschen gestalten oder deutlich überarbeiten. Das kann auch die urheberrechtliche Position verbessern.
- Entstehung dokumentieren: Halten Sie fest, welche Tools, Eingaben und Bearbeitungsschritte verwendet wurden.
- Recherche vor Anmeldung: Prüfen Sie das Logo auf Ähnlichkeiten mit älteren Marken.
- Marke anmelden: Die Eintragung ist bei KI-Logos besonders wichtig, weil andere Schutzrechte unsicher sind.
- Wortmarke ergänzen: Schützen Sie den Namen zusätzlich als Wortmarke. Er ist meist der stärkere Teil Ihrer Marke.
Wenn eine Agentur oder ein Freelancer beteiligt ist, gelten zudem die Hinweise aus unserem Beitrag Logo von der Agentur.
Ein mit KI entworfenes Logo recherchieren wir vor der Anmeldung auf Kollisionen und melden es anschließend an. Anfragen über das Kontaktformular oder per Terminbuchung.
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