Logo von der Agentur: Wem gehören Design und Marke?

Ein neues Logo ist ein Meilenstein für jedes Unternehmen. Meist entsteht es nicht im eigenen Haus, sondern bei einer Agentur, einem freien Designer oder über eine Online-Plattform. Nach der Abnahme wird das Logo auf Website, Verpackung und Briefpapier gebracht und oft auch als Marke angemeldet. Wem das Logo dann rechtlich gehört, ist häufig nicht geregelt, und das rächt sich spätestens bei einem Streit mit dem Gestalter.

Zwei Rechte, die man auseinanderhalten muss

An einem Logo können zwei ganz unterschiedliche Rechte bestehen:

  • Das Urheberrecht des Gestalters: Ist das Logo eine persönliche geistige Schöpfung, entsteht automatisch ein Urheberrecht beim Designer, ohne Anmeldung. Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar; der Designer kann aber Nutzungsrechte einräumen.
  • Das Markenrecht des Unternehmens: Es entsteht durch Eintragung im Register (oder in Ausnahmefällen durch Verkehrsgeltung) und schützt das Logo als Herkunftshinweis für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Beide Rechte stehen nebeneinander. Eine eingetragene Marke hilft wenig, wenn der Designer Ihnen die Nutzung seines Werks untersagen kann. Und umgekehrt schützt das Urheberrecht nicht vor ähnlichen Zeichen im Markt.

Risiko 1: Fehlende oder unklare Nutzungsrechte

Ohne klare Vereinbarung erhalten Sie im Zweifel nur die Nutzungsrechte, die für den konkreten Vertragszweck erforderlich sind. Ob davon auch die Anmeldung als Marke, die Nutzung auf neuen Produkten, die Bearbeitung des Logos oder die Lizenzierung an Dritte erfasst ist, ist dann oft streitig. Lassen Sie sich deshalb schriftlich die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte einräumen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, zur Markenanmeldung und zur Übertragung an Dritte.

Risiko 2: Die Agentur meldet die Marke auf sich an

Gelegentlich übernehmen Agenturen auch die Markenanmeldung und tragen sich versehentlich oder bewusst selbst als Inhaber ein. Dann gehört die Marke rechtlich der Agentur. In solchen Fällen können zwar Ansprüche auf Übertragung oder Löschung bestehen, etwa wegen Bösgläubigkeit oder aus dem Vertrag. Die Durchsetzung kostet aber Zeit und Geld. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Unternehmen als Anmelder eingetragen wird. Was eine Bösgläubigkeit ausmacht, haben wir im Beitrag zum Urteil Sky/SkyKick erläutert.

Risiko 3: Das Logo verletzt fremde Rechte

Die Gestaltung eines Logos ist ein kreativer Prozess; eine markenrechtliche Prüfung gehört nicht automatisch dazu. Ähnelt das Logo einer älteren Marke, trifft die Abmahnung nicht die Agentur, sondern Sie als Nutzer. Ob die Agentur haftet, hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Dass Werbeagenturen nicht ohne Weiteres zur Markenrecherche verpflichtet sind, zeigt auch eine ältere Entscheidung des Kammergerichts, über die wir im Beitrag „Keine Pflicht der Werbeagentur zur Markenrecherche?“ berichtet haben. Planen Sie daher selbst eine Markenrecherche ein, idealerweise bevor das finale Design abgenommen wird.

Risiko 4: Stockelemente und Vorlagen

Günstige Logos aus Online-Generatoren oder Designplattformen basieren oft auf Vorlagen, Icons oder Schriften, die auch anderen zur Verfügung stehen. Das kann die Unterscheidungskraft schwächen und zu Konflikten mit Lizenzbedingungen führen. Fragen Sie nach, welche Elemente verwendet wurden und ob deren Lizenz eine Markenanmeldung zulässt.

Checkliste für die Beauftragung

  • Schriftlicher Vertrag mit umfassender Rechteeinräumung, inklusive Markenanmeldung und Bearbeitung.
  • Zusicherung, dass das Logo eigenständig gestaltet wurde und keine Rechte Dritter verletzt.
  • Übergabe der offenen Dateien (Vektorformate) an Sie.
  • Klarstellung, dass Ihr Unternehmen Anmelder und Inhaber der Marke wird.
  • Vorab-Recherche, bevor viel Geld in die Umsetzung fließt.
  • Bei Entwürfen in mehreren Varianten: Klären Sie, was mit den nicht gewählten Entwürfen geschieht.

Und wenn es schon zu spät ist?

Haben Sie das Logo bereits ohne klaren Vertrag im Einsatz, lässt sich die Rechteeinräumung meist nachträglich vereinbaren. Sprechen Sie Ihren Designer frühzeitig an, solange die Zusammenarbeit gut ist. Läuft die Marke auf die Agentur, kann eine Übertragung vereinbart werden. Wie das funktioniert, lesen Sie im Beitrag Marke verkaufen oder übertragen.

Agenturverträge prüfen wir ebenso wie Ihr Logo auf ältere Rechte; die Anmeldung als Marke übernehmen wir gern. Kontakt über das Formular oder per Terminbuchung.

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