Nicht nur Namen und Logos machen ein Produkt unverwechselbar. Oft ist es die Gestaltung selbst: die Form einer Flasche, das Muster eines Stoffes, die Farbe einer Verpackung. Wer solche Merkmale schützen will, hat zwei Hauptinstrumente zur Auswahl: die Marke und das Design. Beide verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben unterschiedliche Stärken.
Das Design: Schutz für die Gestaltung
Ein eingetragenes Design schützt die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses: Form, Konturen, Farben, Muster, Material. Voraussetzungen sind Neuheit und Eigenart: Das Design darf vor der Anmeldung nicht bekannt gewesen sein und muss sich im Gesamteindruck von bekannten Designs unterscheiden.
- Vorteile: Keine Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne nötig; relativ schnelle und günstige Eintragung; Schutz gegen Nachahmungen der Gestaltung.
- Nachteile: Begrenzte Schutzdauer, maximal 25 Jahre; Neuheit muss gewahrt sein. Wer das Produkt zu lange vor der Anmeldung zeigt, riskiert den Schutz, auch wenn es eine Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten gibt.
Die Marke: Schutz für das Erkennungszeichen
Auch Formen, Verpackungen, Muster oder die Position eines Elements können als Marke geschützt werden: als 3D-Marke, Positionsmarke oder Mustermarke. Einen Überblick gibt der Beitrag Welche Markenarten existieren in Deutschland?
- Vorteile: Unbegrenzt verlängerbar; schützt die Gestaltung als Herkunftshinweis.
- Nachteile: Die Hürden sind hoch. Formen und Verpackungen werden vom Publikum häufig nicht als Herkunftshinweis verstanden, sondern als bloße Gestaltung der Ware. Formen, die technisch bedingt sind oder der Ware einen wesentlichen Wert verleihen, sind ganz von der Eintragung ausgeschlossen.
Wie streng die Gerichte bei Formmarken sind
Die Rechtsprechung ist bei Form- und Positionsmarken bekanntermaßen streng. Unser Überblick über die Entscheidungen aus dem Sommer 2025 zeigt etwa die Nichtigkeit der Würfelform eines bekannten Zauberwürfels wegen technischer Funktion und die fehlende Unterscheidungskraft bloßer Positionierungen. Erfolgreich sind Formmarken vor allem dann, wenn die Gestaltung deutlich von den Branchengewohnheiten abweicht oder sich durch Benutzung im Verkehr durchgesetzt hat. Ein bekanntes Beispiel für eine durchgesetzte Form ist die quadratische Schokoladenverpackung, über die wir im Beitrag zu Ritter Sport berichtet haben.
Die Kombination: oft die beste Lösung
In der Praxis ergänzen sich Design und Marke:
- Zum Markteintritt: Das Design schützt die neue Gestaltung sofort, unabhängig davon, ob sie schon als Herkunftshinweis bekannt ist.
- Parallel: Wortmarke und Logo schützen den Namen.
- Langfristig: Hat sich die Gestaltung durch Benutzung im Markt durchgesetzt, kann eine 3D- oder Positionsmarke den Schutz über die Designlaufzeit hinaus verlängern.
Bei Ersatzteilen gilt: Im Designrecht gibt es eine Reparaturklausel, im Markenrecht nicht, wie der EuGH im Fall Audi klargestellt hat.
Empfehlungen
- Melden Sie ein Design an, bevor Sie das Produkt öffentlich präsentieren, etwa auf Messen oder in sozialen Medien.
- Prüfen Sie, ob die Gestaltung technisch bedingt ist. Dann ist eine Marke ausgeschlossen, ggf. kommt ein Patent oder Gebrauchsmuster in Betracht.
- Dokumentieren Sie die Benutzung und Bekanntheit der Gestaltung, wenn später eine Marke angestrebt wird.
- Denken Sie an ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz.
Ob Design, Marke oder beides zu Ihrer Gestaltung passt, besprechen wir mit Ihnen; die Anmeldungen übernehmen wir. Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin.
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