In Deutschland existieren verschiedene Arten von Marken, die unter anderem im Markengesetz (MarkenG) geregelt sind. Diese Markenarten unterscheiden sich nach ihrer Erscheinungsform und Funktion. Hier ist eine Übersicht:


1. Wortmarke

  • Definition: Besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen, die in einer Standard-Schriftart dargestellt werden können.
  • Beispiele: „Coca-Cola“, „BMW“, „Siemens“.
  • Besonderheit: Schutz erstreckt sich auf die reine Zeichenkombination, unabhängig von einer grafischen Gestaltung.

2. Bildmarke

  • Definition: Besteht aus grafischen Elementen oder einer Kombination aus Grafik und Farben, ohne Worte oder Buchstaben.
  • Beispiele: Logos, wie der Nike-Swoosh oder der Mercedes-Stern.
  • Besonderheit: Der Schutz bezieht sich auf die grafische Gestaltung.

3. Wort-Bild-Marke

  • Definition: Kombination aus Text (Wörtern) und grafischen Elementen.
  • Beispiele: Der Schriftzug „Coca-Cola“ in seiner charakteristischen Gestaltung.
  • Besonderheit: Der Schutz umfasst die Kombination aus Wort und Grafik, nicht die einzelnen Bestandteile.

4. Farbmarke

  • Definition: Schutz einer spezifischen Farbe oder Farbkombination.
  • Beispiele: Lila für Milka-Schokolade, Magenta für Deutsche Telekom.
  • Besonderheit: Die Farbe muss Verkehrsgeltung besitzen, d. h. sie muss vom Verbraucher eindeutig mit dem Unternehmen oder Produkt assoziiert werden.

5. Formmarke (3D-Marke)

  • Definition: Schutz einer dreidimensionalen Form, z. B. eines Produkts oder seiner Verpackung.
  • Beispiele: Die Form der Toblerone-Schokolade, die typische Coca-Cola-Flasche.
  • Besonderheit: Die Form muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht ausschließlich funktional sein.

6. Klangmarke

  • Definition: Schutz eines akustischen Zeichens, wie Töne, Melodien oder Jingles.
  • Beispiele: Telekom-Jingle, die Audi-Erkennungsmelodie.
  • Besonderheit: Klangmarken müssen als Audiodatei oder Notation eingereicht werden und unterscheidungskräftig sein.

7. Positionsmarke

  • Definition: Schutz einer spezifischen Position eines Zeichens auf einem Produkt.
  • Beispiele: Die rote Sohle von Louboutin-Schuhen.
  • Besonderheit: Die Position muss ungewöhnlich und unterscheidungskräftig sein.

8. Muster- oder Ornamentmarke

  • Definition: Schutz eines wiederholenden Musters oder Ornaments.
  • Beispiele: Louis Vuitton-Monogramm.
  • Besonderheit: Das Muster muss charakteristisch und unterscheidungskräftig sein.

9. Bewegungsmarke

  • Definition: Schutz einer Bewegung oder Animation.
  • Beispiele: Bewegungssequenzen in Logos oder Werbespots.
  • Besonderheit: Die Bewegung muss eine klare Kennzeichnungsfunktion haben.

10. Multimediamarke

  • Definition: Kombination aus visuellen und akustischen Elementen (z. B. Videos oder Animationen).
  • Beispiele: Eingetragene Marken mit Ton- und Bildsequenzen.
  • Besonderheit: Die Marke muss als Videodatei oder Ähnliches eingereicht werden.

11. Haptische Marke

  • Definition: Schutz bestimmter Oberflächenstrukturen oder Materialempfindungen.
  • Beispiele: Selten, aber möglich, z. B. bei einzigartigen Texturen von Verpackungen.
  • Besonderheit: Muss für die Konsumenten eindeutig erkennbar sein.

12. Geruchsmarke (sehr selten)

  • Definition: Schutz eines spezifischen Geruchs.
  • Beispiele: In der Praxis kaum durchsetzbar, da Gerüche schwer grafisch oder eindeutig darstellbar sind.
  • Besonderheit: Geruchsmarken sind in der EU bisher kaum anerkannt.

 

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