In Deutschland existieren verschiedene Arten von Marken, die unter anderem im Markengesetz (MarkenG) geregelt sind. Diese Markenarten unterscheiden sich nach ihrer Erscheinungsform und Funktion. Hier ist eine Übersicht:
1. Wortmarke
- Definition: Besteht ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen, die in einer Standard-Schriftart dargestellt werden können.
- Beispiele: „Coca-Cola“, „BMW“, „Siemens“.
- Besonderheit: Schutz erstreckt sich auf die reine Zeichenkombination, unabhängig von einer grafischen Gestaltung.
2. Bildmarke
- Definition: Besteht aus grafischen Elementen oder einer Kombination aus Grafik und Farben, ohne Worte oder Buchstaben.
- Beispiele: Logos, wie der Nike-Swoosh oder der Mercedes-Stern.
- Besonderheit: Der Schutz bezieht sich auf die grafische Gestaltung.
3. Wort-Bild-Marke
- Definition: Kombination aus Text (Wörtern) und grafischen Elementen.
- Beispiele: Der Schriftzug „Coca-Cola“ in seiner charakteristischen Gestaltung.
- Besonderheit: Der Schutz umfasst die Kombination aus Wort und Grafik, nicht die einzelnen Bestandteile.
4. Farbmarke
- Definition: Schutz einer spezifischen Farbe oder Farbkombination.
- Beispiele: Lila für Milka-Schokolade, Magenta für Deutsche Telekom.
- Besonderheit: Die Farbe muss Verkehrsgeltung besitzen, d. h. sie muss vom Verbraucher eindeutig mit dem Unternehmen oder Produkt assoziiert werden.
5. Formmarke (3D-Marke)
- Definition: Schutz einer dreidimensionalen Form, z. B. eines Produkts oder seiner Verpackung.
- Beispiele: Die Form der Toblerone-Schokolade, die typische Coca-Cola-Flasche.
- Besonderheit: Die Form muss unterscheidungskräftig sein und darf nicht ausschließlich funktional sein.
6. Klangmarke
- Definition: Schutz eines akustischen Zeichens, wie Töne, Melodien oder Jingles.
- Beispiele: Telekom-Jingle, die Audi-Erkennungsmelodie.
- Besonderheit: Klangmarken müssen als Audiodatei oder Notation eingereicht werden und unterscheidungskräftig sein.
7. Positionsmarke
- Definition: Schutz einer spezifischen Position eines Zeichens auf einem Produkt.
- Beispiele: Die rote Sohle von Louboutin-Schuhen.
- Besonderheit: Die Position muss ungewöhnlich und unterscheidungskräftig sein.
8. Muster- oder Ornamentmarke
- Definition: Schutz eines wiederholenden Musters oder Ornaments.
- Beispiele: Louis Vuitton-Monogramm.
- Besonderheit: Das Muster muss charakteristisch und unterscheidungskräftig sein.
9. Bewegungsmarke
- Definition: Schutz einer Bewegung oder Animation.
- Beispiele: Bewegungssequenzen in Logos oder Werbespots.
- Besonderheit: Die Bewegung muss eine klare Kennzeichnungsfunktion haben.
10. Multimediamarke
- Definition: Kombination aus visuellen und akustischen Elementen (z. B. Videos oder Animationen).
- Beispiele: Eingetragene Marken mit Ton- und Bildsequenzen.
- Besonderheit: Die Marke muss als Videodatei oder Ähnliches eingereicht werden.
11. Haptische Marke
- Definition: Schutz bestimmter Oberflächenstrukturen oder Materialempfindungen.
- Beispiele: Selten, aber möglich, z. B. bei einzigartigen Texturen von Verpackungen.
- Besonderheit: Muss für die Konsumenten eindeutig erkennbar sein.
12. Geruchsmarke (sehr selten)
- Definition: Schutz eines spezifischen Geruchs.
- Beispiele: In der Praxis kaum durchsetzbar, da Gerüche schwer grafisch oder eindeutig darstellbar sind.
- Besonderheit: Geruchsmarken sind in der EU bisher kaum anerkannt.