Farbmarke anmelden: Warum Farben so schwer zu schützen sind

Manche Unternehmen sind an ihrer Farbe sofort zu erkennen. Viele Markeninhaber möchten ihre Farbe deshalb als Marke schützen. Das ist möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Abstrakte Farbmarken gehören zu den am schwierigsten einzutragenden Markenformen.

Was ist eine Farbmarke?

Bei einer abstrakten Farbmarke wird eine Farbe oder Farbkombination als solche geschützt, ohne bestimmte Form oder Kontur. Sie wird in der Regel durch ein Farbmuster und einen international anerkannten Farbcode beschrieben. Davon zu unterscheiden sind farbige Wort-/Bildmarken oder Bildmarken, bei denen eine konkrete Gestaltung in bestimmten Farben geschützt wird. Einen Überblick über die Markenformen gibt der Beitrag Welche Markenarten existieren in Deutschland?

Das Problem: fehlende Unterscheidungskraft

Farben werden vom Publikum in erster Linie als Gestaltungselement wahrgenommen, nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Außerdem gibt es nur eine begrenzte Zahl von Farben, die für Wettbewerber nicht dauerhaft blockiert werden sollen. Deshalb gehen die Rechtsprechung und die Ämter davon aus, dass abstrakte Farbmarken in der Regel keine originäre Unterscheidungskraft besitzen. Bei Farbkombinationen ist es kaum leichter, zumal die Darstellung systematisch und eindeutig sein muss. Unser Überblick über die Entscheidungen aus dem Sommer 2025 enthält mit einer Farbkombination aus Blau und Grün ein aktuelles Beispiel für eine zurückgewiesene Anmeldung.

Der Weg über die Verkehrsdurchsetzung

Erfolgreich sind Farbmarken in der Praxis fast nur, wenn sie sich durch intensive Benutzung im Verkehr durchgesetzt haben, also ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Farbe für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Der Nachweis erfolgt meist über Verkehrsbefragungen, ergänzt um Umsatz- und Werbezahlen. Bekannte Beispiele aus der deutschen Rechtsprechung sind etwa das Sparkassenrot, zu dem wir im Beitrag zur Farbmarke Sparkassenrot berichtet haben, oder der Goldton des Lindt-Goldhasen als Benutzungsmarke.

Dabei gilt:

  • Die Durchsetzung muss bezogen auf die konkreten Waren und Dienstleistungen nachgewiesen werden.
  • Für eine Unionsmarke ist die Durchsetzung grundsätzlich in der gesamten EU erforderlich: ein sehr hoher Aufwand.
  • Umfragen müssen methodisch sauber sein; Fehler können das Ergebnis entwerten.

Alternativen und Ergänzungen

  • Farbige Logos: Melden Sie Ihr Logo in den Unternehmensfarben an. Das schützt nicht die Farbe als solche, stärkt aber Ihre Position gegen ähnliche Gestaltungen.
  • Positions- oder Bildmarken: Eine Farbe an einer bestimmten Stelle des Produkts kann, je nach Gestaltung, als Positionsmarke in Betracht kommen, auch hier mit hohen Hürden.
  • Design: Für Produktgestaltungen in bestimmten Farben kann ein Design sinnvoll sein. Den Vergleich zeigt unser Beitrag Marke oder Design?
  • Konsequente Benutzung: Wer langfristig eine Farbmarke anstrebt, sollte die Farbe konsequent und dokumentiert einsetzen und ihre Bekanntheit systematisch belegen.

Checkliste

  1. Wird die Farbe seit Langem und intensiv für bestimmte Produkte verwendet?
  2. Gibt es Belege für ihre Bekanntheit: Werbung, Umsätze, Marktanteile?
  3. Lohnt sich eine Verkehrsbefragung?
  4. Ist eine nationale Marke realistischer als eine Unionsmarke?
  5. Welche Alternativen schützen die Farbe schon heute mittelbar?

Wie realistisch eine Farbmarke für Sie ist, schätzen wir anhand Ihrer Benutzungsbelege ein; bei Bedarf begleiten wir die Verkehrsbefragung oder entwickeln Alternativen. Kontakt aufnehmen oder Termin buchen.

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