BGH „Papillon/Papillio“: Klangliche Ähnlichkeit reicht für Löschung

Zwei Marken können unterschiedlich aussehen und trotzdem verwechselbar sein, wenn sie fast gleich klingen. Das zeigt ein Verfahren, das der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 20. November 2025 (Az. I ZB 31/25) abgeschlossen hat. Im Mittelpunkt standen die Zeichen „Papillon Paragliders“ und „Papillio“.

„Papillon Paragliders“ gegen „Papillio“

Gegen die Wortmarke „Papillon Paragliders“ hatte die Inhaberin der älteren Marke „Papillio“ Widerspruch eingelegt. Das Bundespatentgericht ordnete die Löschung der jüngeren Marke für Waren der Klasse 25 (also Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen) wegen Verwechslungsgefahr an. Es stützte sich dabei vor allem auf die starke klangliche Ähnlichkeit zwischen „Papillon“ und „Papillio“. Die Markeninhaberin legte dagegen eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde zum BGH ein und rügte unter anderem eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts und die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH wies die Rechtsbeschwerde zurück:

  • Ordnungsgemäße Besetzung: Die regelmäßige Vorsitzende war am Entscheidungstag im Urlaub. Ihre Vertretung durch den bestimmten Stellvertreter war zulässig. Der Vorwurf, sie sei bewusst ausgeschlossen worden, war bloße Spekulation.
  • Kein Gehörsverstoß: Das Bundespatentgericht durfte sich auf die klangliche Ähnlichkeit stützen und musste den schriftbildlichen Vergleich nicht mehr vertiefen. Da es zuvor einen entsprechenden Hinweis gegeben hatte, war die Entscheidung auch keine Überraschungsentscheidung.

Damit bleibt die Löschung der jüngeren Marke für Klasse 25 bestehen.

Warum der Klang so wichtig ist

Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit vergleichen Ämter und Gerichte drei Ebenen: Klang, Schriftbild und Bedeutung. Für eine Verwechslungsgefahr genügt in der Regel bereits eine ausreichende Ähnlichkeit auf einer dieser Ebenen. Viele Marken werden mündlich weitergegeben: im Gespräch, in der Werbung, bei Bestellungen am Telefon oder heute zunehmend über Sprachassistenten. Wer „Papillon“ hört, kann sich leicht an „Papillio“ erinnert fühlen.

Hinzu kommt: Ein beschreibender Zusatz wie „Paragliders“ prägt den Gesamteindruck oft wenig. Das Publikum orientiert sich am unterscheidungskräftigen Teil der Marke.

Was bedeutet das für Anmelder?

  • Nicht nur identische Treffer prüfen: Eine Recherche muss klangähnliche Varianten erfassen, auch bei abweichender Schreibweise. Wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag zur Markenrecherche.
  • Zusätze helfen selten: Ein beschreibender Zusatz macht eine klanglich ähnliche Marke in der Regel nicht unbedenklich.
  • Klassen genau bedenken: Die Löschung betraf hier Klasse 25. Wer in verschiedenen Bereichen tätig ist, sollte das Konfliktrisiko für jede Klasse gesondert prüfen.

Was bedeutet das für Inhaber älterer Marken?

Das Verfahren zeigt, dass ein Widerspruch auch gegen schriftbildlich unterschiedliche Marken Erfolg haben kann. Voraussetzung ist, dass Sie die jüngere Marke rechtzeitig entdecken, idealerweise mit einer Markenüberwachung, und innerhalb der Frist reagieren. Den Ablauf des Verfahrens erläutert unser Beitrag zum Widerspruch gegen eine Marke.

Verfahrensrügen haben hohe Hürden

Schließlich bestätigt der Beschluss erneut, dass eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde nur auf schwerwiegende Verfahrensfehler gestützt werden kann. Eine abweichende rechtliche Würdigung genügt nicht. Ähnlich hatte der BGH bereits im Fall „Silver Horse“ entschieden. Die Argumente sollten deshalb vollständig in den Tatsacheninstanzen vorgetragen werden.

Wir recherchieren Ähnlichkeiten in Klang, Schriftbild und Bedeutung und vertreten Sie im Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin.

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