Auch 2024 unterstützt die EU kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums. Der KMU-Fonds (SME Fund) 2024 wird wieder vom EUIPO verwaltet und läuft vom 22. Januar bis zum 6. Dezember 2024. Für Markenanmelder bedeutet das: Ein erheblicher Teil der amtlichen Gebühren kann erstattet werden.
Was wird 2024 gefördert?
Für Marken und Designs gilt in diesem Jahr:
- Bis zu 75 % der Gebühren für nationale, regionale und EU-Marken- und Designanmeldungen, einschließlich Klassengebühren sowie Prüfungs-, Eintragungs- und Veröffentlichungsgebühren.
- Bis zu 50 % der Grund- und Benennungsgebühren für Schutz außerhalb der EU, etwa über das internationale Markensystem.
- Der Zuschuss ist auf bis zu 1.000 Euro pro Unternehmen für Marken und Designs begrenzt.
Im Vergleich zum Start des Fonds im Jahr 2021, über den wir im Beitrag zum KMU-Fonds 2021 berichtet haben, haben sich Prozentsätze und Höchstbeträge also verändert. Die Bedingungen werden jedes Jahr neu festgelegt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in der EU, die die offizielle EU-Definition erfüllen. Auch Selbstständige können profitieren. Den Antrag können der Inhaber, berechtigte Mitarbeiter oder ein bevollmächtigter Vertreter stellen.
So funktioniert der Antrag
- Konto und KMU-Profil anlegen: Beim EUIPO wird ein Benutzerkonto mit einem KMU-Profil benötigt.
- Gutschein beantragen: Nach dem Antrag entscheidet das EUIPO über die Bewilligung.
- Anmeldung einreichen: Nach der Bewilligung haben Sie zwei Monate Zeit, mit den geförderten Aktivitäten zu beginnen, also etwa die Markenanmeldung einzureichen. Diese Frist kann einmal um zwei Monate verlängert werden.
- Erstattung beantragen: Die bewilligten Beträge werden nach Nachweis der gezahlten Gebühren auf Ihr Konto überwiesen.
Gefördert werden nur die amtlichen Gebühren. Beratungskosten, Recherchen oder Anwaltshonorare sind nicht Gegenstand dieses Zuschusses.
Unsere Tipps für 2024
- Früh beantragen: Die Mittel sind begrenzt.
- Reihenfolge beachten: Erst Gutschein, dann Anmeldung.
- Gut vorbereiten: Der Zuschuss lohnt sich nur, wenn die Marke Bestand hat. Eine Markenrecherche und ein durchdachtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sind die beste Investition.
- Auslandsstrategie nutzen: Auch Anmeldungen außerhalb der EU werden teilweise gefördert. Welche Wege es gibt, zeigt unser Beitrag zur Marke im Ausland.
Wenn Sie den Zuschuss in Anspruch nehmen möchten, bereiten wir die Markenanmeldung vor, prüfen die Schutzfähigkeit und reichen sie fristgerecht ein. Kontaktieren Sie uns oder buchen Sie direkt einen Termin.
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