In der Gastronomie ist der Name oft das Erste, was Gäste wahrnehmen: auf dem Schild, auf Lieferplattformen, bei Google und in sozialen Medien. Trotzdem melden viele Gastronomen ihren Namen nie als Marke an. Solange es bei einem Lokal bleibt, fällt das selten auf. Spätestens bei einem zweiten Standort, einem Franchise-Konzept, eigenen Produkten oder einer Abmahnung wird der Markenschutz aber zum Thema.
Warum ein Restaurant eine Marke braucht
- Expansion: Ohne eingetragene Marke ist Ihr Name oft nur lokal über das Unternehmenskennzeichen geschützt. Wer einen zweiten Standort in einer anderen Stadt eröffnet, kann dort auf ein gleichnamiges Lokal oder eine ältere Marke treffen.
- Franchise und Lizenz: Wer sein Konzept weitergeben will, braucht eine Marke, die lizenziert werden kann. Die Grundlagen erklärt unser Beitrag zum Markenlizenzvertrag.
- Lieferdienste und Plattformen: Wenn andere Anbieter unter ähnlichem Namen auf Lieferplattformen auftauchen, ist eine eingetragene Marke die beste Grundlage für eine Beschwerde.
- Eigene Produkte: Saucen, Gewürze, Kaffee, Backwaren oder Kochbücher unter dem Restaurantnamen brauchen Schutz für die jeweiligen Waren.
Die wichtigsten Klassen
- Klasse 43: Verpflegung und Beherbergung von Gästen, Restaurant- und Catering-Dienstleistungen. Für jeden Gastronomen die zentrale Klasse.
- Klassen 29, 30, 32, 33: Lebensmittel und Getränke, wenn Produkte verkauft werden sollen, etwa Fleisch- und Milchprodukte (29), Kaffee, Backwaren und Saucen (30), alkoholfreie Getränke und Bier (32), alkoholische Getränke (33).
- Klasse 35: Wenn Waren anderer Hersteller in einem Shop verkauft oder Franchise-Beratung angeboten wird (siehe unseren Beitrag zur Klasse 35).
- Klasse 41: Bei Kochkursen, Events oder Veranstaltungen.
Typische Fallstricke bei Restaurantnamen
Beschreibende Namen
Namen wie „Pizzeria Napoli“, „Sushi Bar“ oder „Burger Haus“ sind für Restaurantdienstleistungen weitgehend beschreibend und kaum schützbar. Ein Ortsname oder eine Küchenrichtung allein ist meist kein starkes Zeichen. Besser sind fantasievolle oder überraschende Namen. Mehr dazu im Beitrag Starken Markennamen finden.
Bekannte Vorbilder
Anspielungen auf bekannte Marken, Filmtitel oder Persönlichkeiten sind beliebt, aber riskant. Bekannte Marken genießen einen erweiterten Schutz auch außerhalb ihrer eigenen Branche.
Gleichnamige Lokale
Gerade bei gängigen Namen gibt es oft mehrere Lokale gleichen Namens in verschiedenen Städten. Solange jeder regional bleibt, besteht häufig ein Nebeneinander. Werbung im Internet kann diese Grenzen aber verschieben, wie der Fall „Peek & Cloppenburg V“ zeigt.
Vor der Eröffnung: die Recherche
Bevor Schild, Speisekarte und Website in Auftrag gegeben werden, sollte der Name geprüft werden, auf Marken in den relevanten Klassen, auf Firmennamen und auf bestehende Lokale. Wie das geht, zeigt unser Beitrag zur Markenrecherche. Ein Namenswechsel nach der Eröffnung ist deutlich teurer als eine Recherche vorher.
Checkliste für Gastronomen
- Name recherchieren: Marken, Firmen, Lokale, Domains, Social Media.
- Marke für Klasse 43 und gegebenenfalls Produktklassen anmelden.
- Logo zusätzlich als Wort-/Bildmarke schützen, wenn es prägend ist.
- Bei Franchise- oder Expansionsplänen frühzeitig an eine Unionsmarke denken.
- Den Markt beobachten und bei Nachahmern schnell reagieren.
Ihren Restaurantnamen prüfen wir vor der Eröffnung, melden ihn als Marke an und beraten bei Franchise und Expansion. Schreiben Sie uns oder buchen Sie einen Termin.
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