Viele Unternehmen haben über die Jahre Marken angemeldet: für neue Produkte, nach einem Rebranding, für Auslandsmärkte. Was dabei oft fehlt, ist der Überblick. Welche Marken bestehen noch, passen sie zum aktuellen Geschäft, werden sie benutzt? Ein Marken-Audit klärt das und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Schutzrechte:
- deutsche Marken, Unionsmarken, internationale Registrierungen und nationale Marken im Ausland,
- Anmeldungen, die noch nicht eingetragen sind,
- eingetragener Inhaber: stimmt er mit dem tatsächlichen Rechteinhaber überein?
- Verlängerungsdaten,
- Domains, Social-Media-Profile und Unternehmenskennzeichen.
Häufig stellt sich dabei heraus, dass Marken auf ehemalige Gesellschafter, aufgelöste Gesellschaften oder Agenturen eingetragen sind. Wie Sie das korrigieren, lesen Sie im Beitrag Marke verkaufen oder übertragen.
Schritt 2: Abgleich mit dem Geschäft
Gleichen Sie jede Marke mit dem aktuellen Geschäftsmodell ab:
- Deckt das Verzeichnis die heutigen Produkte und Dienstleistungen ab?
- Gibt es neue Geschäftsfelder, für die kein Schutz besteht?
- Werden Marken in Ländern genutzt, in denen sie nicht geschützt sind, etwa im Vereinigten Königreich nach dem Brexit? Hinweise im Beitrag zur UK-Marke.
- Werden das aktuelle Logo und der aktuelle Schriftzug von den eingetragenen Marken erfasst?
Schritt 3: Benutzung prüfen
Marken, die länger als fünf Jahre eingetragen sind, müssen ernsthaft benutzt werden. Prüfen Sie für jede Marke und jede wesentliche Waren- und Dienstleistungsgruppe, ob Sie die Benutzung belegen können. Wie wichtig belastbare Nachweise sind, zeigt der Fall „Big Mac“. Unbenutzte Marken sind angreifbar und können im Ernstfall nicht durchgesetzt werden.
Schritt 4: Risiken und Konflikte
- Gibt es laufende Widersprüche, Löschungsanträge oder Abmahnungen?
- Bestehen Abgrenzungsvereinbarungen oder Lizenzverträge, die Sie binden?
- Gibt es bekannte Nachahmer, gegen die bislang nicht vorgegangen wurde? Längeres Dulden kann zur Verwirkung führen, wie der BGH im Fall „HEITEC“ bestätigt hat.
- Ist eine Markenüberwachung eingerichtet?
Schritt 5: Maßnahmen ableiten
Aus dem Audit ergeben sich typischerweise vier Arten von Maßnahmen:
- Schützen: Neuanmeldungen für Lücken, etwa neue Produkte, neue Länder, aktuelles Logo.
- Bereinigen: Nicht mehr benötigte Marken nicht verlängern, Inhaberangaben korrigieren.
- Dokumentieren: Benutzungsnachweise systematisch sammeln.
- Durchsetzen: Gegen Verletzer vorgehen, bevor Rechte verloren gehen.
Wie oft sollte ein Audit stattfinden?
Für die meisten Unternehmen ist eine Überprüfung alle ein bis zwei Jahre sinnvoll, zusätzlich bei besonderen Anlässen wie einer Finanzierungsrunde, einem Unternehmensverkauf, einem Rebranding oder dem Eintritt in neue Märkte. Investoren und Käufer prüfen das Markenportfolio im Rahmen der Due Diligence ohnehin; ein vorheriges Audit vermeidet unangenehme Überraschungen.
Ein Marken-Audit führen wir mit Ihnen durch, bewerten die Risiken und setzen die nötigen Maßnahmen um. Anfragen über das Kontaktformular oder per Terminbuchung.
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