Rebranding ohne Risiko: Markenrecht beim Namenswechsel

Ein Rebranding ist für viele Unternehmen ein großer Schritt: neuer Name, neues Logo, neue Bildsprache. Häufig steckt dahinter eine Fusion, eine Neuausrichtung, eine Internationalisierung oder ein Markenkonflikt, der zum Wechsel zwingt. Damit der Neustart gelingt, sollte das Markenrecht von Anfang an mitgedacht werden.

1. Der neue Name muss frei sein

Das wird oft zu spät geprüft: Bevor Agenturen Logos entwerfen und Marketingbudgets fließen, sollte feststehen, dass der neue Name keine älteren Rechte verletzt. Eine Ähnlichkeitsrecherche in allen relevanten Märkten ist Pflicht (siehe unseren Beitrag zur Markenrecherche). Prüfen Sie dabei auch klangähnliche Varianten; wie schnell eine Kollision entstehen kann, zeigt der Fall „Papillon/Papillio“.

2. Schutzfähigkeit prüfen

Ein Rebranding ist die Chance, einen starken Namen zu wählen. Beschreibende Begriffe sind schwer zu schützen und leicht zu kopieren. Tipps dazu im Beitrag Starken Markennamen finden.

3. Marke vor der Ankündigung anmelden

Sobald ein neuer Name öffentlich bekannt wird, können Trittbrettfahrer ihn als Marke oder Domain anmelden. Melden Sie die neue Marke deshalb an, bevor Sie das Rebranding ankündigen. Sichern Sie zeitgleich Domains und Social-Media-Handles. Wer international aktiv ist, kann die sechsmonatige Prioritätsfrist nutzen, um weitere Länder nachzuziehen.

4. Das neue Logo absichern

Wird das neue Logo von einer Agentur gestaltet, sollten die Nutzungsrechte vertraglich umfassend übertragen werden. Mehr dazu im Beitrag Logo von der Agentur. Melden Sie das Logo zusätzlich als Wort-/Bildmarke oder Bildmarke an, wenn es ein wichtiges Erkennungszeichen ist.

5. Was passiert mit den alten Marken?

Die alten Marken sollten nicht vorschnell aufgegeben werden:

  • Übergangsphase: Viele Kunden suchen noch nach dem alten Namen. Eine parallele Nutzung („ehemals …“) kann sinnvoll sein.
  • Schutz vor Dritten: Wird eine bekannte alte Marke aufgegeben, könnten Wettbewerber versuchen, sie zu übernehmen und vom Ruf zu profitieren.
  • Benutzung beachten: Wird die alte Marke nicht mehr benutzt, ist sie nach Ablauf der Benutzungsschonfrist angreifbar. Eine geplante Weiterführung für einzelne Produkte sollte bewusst entschieden werden.
  • Verlängerungen: Entscheiden Sie bei jeder Verlängerung, ob die alte Marke noch gebraucht wird.

6. Verträge und Register anpassen

Ein neuer Name wirkt sich auf viele Verträge aus: Lizenz- und Vertriebsverträge, Franchise-Vereinbarungen, Koexistenzvereinbarungen. Prüfen Sie, ob diese auf die alte Marke Bezug nehmen und ob Anpassungen nötig sind. Hat sich auch der Firmenname geändert, sollten die Inhaberangaben in den Markenregistern aktualisiert werden. Ein Überblick über das Portfolio, wie beim Marken-Audit beschrieben, hilft dabei.

7. Den Markt beobachten

Nach dem Rebranding sollten Sie besonders aufmerksam sein: Neue Marken ziehen manchmal Nachahmer an, und ältere Rechteinhaber reagieren unter Umständen erst, wenn die neue Marke sichtbar wird. Eine Markenüberwachung erkennt Konflikte früh.

Checkliste Rebranding

  1. Namensideen auf Schutzfähigkeit und Kollisionen prüfen
  2. Marke vor der Ankündigung anmelden
  3. Domains und Handles sichern
  4. Rechte am Logo vertraglich klären
  5. Strategie für alte Marken festlegen
  6. Verträge und Register aktualisieren
  7. Überwachung einrichten

Ein Rebranding begleiten wir von der Namensprüfung bis zur Anmeldung in allen Zielmärkten. Schreiben Sie uns oder buchen Sie einen Termin.

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