Die Anmeldung von Kollektivmarken erfordert eine gesonderte Erklärung. Fehlt jene Kollektivmarkenerklärung wird die Markenanmeldung als „normale“ Anmeldung fortgeführt.
§ 4 Anmeldung von Kollektivmarken
Falls die Eintragung als Kollektivmarke beantragt wird,muss eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.