Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin,dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.

Insbesondere das folgende Unternehmen steht nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München.

Quelle:DPMA

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