Wenn bei Erhebung der Verletzungsklage aus einer Marke bereits ein Löschungsantrag gegen die Klagemarke gestellt, ist das Verletzungsverfahren in der Regel auszusetzen

1. Ist bei Erhebung der Verletzungsklage aus einer Unionsmarke bereits ein Löschungsantrag gegen die Klagemarke beim EUIPO gestellt, ist das Verletzungsverfahren gemäß Art. 104 I UMV in der Regel auszusetzen; etwas anderes kann dann gelten, wenn der Löschungsantrag offensichtlich aussichtslos erscheint (im Streitfall verneint). 2. Als einstweilige Maßnahme nach einer Aussetzung (Art. 104 III UMV) …

Zulässige Markenverletzung durch Werbung als „Porsche … mit TECHART-Umbau“, weil dies eine Beschaffenheitsangabe darstellt

a) Eine gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG zulässige Angabe liegt vor, wenn ein Fahrzeug (hier: Porsche) nach seinem Inverkehrbringen von einem Tuning-Unternehmen (hier: TECHART) verändert und das veränderte Fahrzeug von diesem sodann unter der Nennung der Marke des Herstellers und der Bezeichnung des Tuning-Unternehmens zum Kauf angeboten wird (hier: „Porsche … mit TECHART-Umbau“), sofern …

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen; der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden.

Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beurteilen. Der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden. BGH BESCHLUSS I ZB 64/13 vom 22. Mai 2014 – ECR-Award MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

Lindt-Bär verletzt nicht die „GOLDBÄREN“-Marke von Haribo – Überkreuzkollision zwischen Wortmarke und dreidimensionaler Gestaltung

OLG Köln · Urteil vom 11. April 2014 · Az. 6 U 230/12 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.2012 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 803/11 – wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die …

Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die in der Anbringung eines Fähnchens durch einen Knopf im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers besteht scheitert am absolutes Eintragungshindernis der fehlende Unterscheidungskraft

Fähnchen und Knöpfe sind zum einen für Stofftiere übliche Gestaltungselemente, und zum anderen sind die Verbraucher an eine sehr große Vielfalt dieser Waren, ihrer Designs und ihrer möglichen Gestaltungen gewöhnt. Ihre Anbringung unmittelbar am Stofftier selbst, einschließlich seines Ohrs, kann bei den betreffenden Waren nicht zu einem atypischen Gestaltungselement führen. Diese Gestaltung wird von den …