Dem Werktitel „Tagesschau“, der hinreichend unterscheidungskräftig ist, kommt eine durch Benutzung erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu

1. Die Bezeichnung „Tagesschau“ für eine Nachrichtensendung ist als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft und schon deshalb nicht freihaltebedürftig, weil es sich um eine im Verkehr durchgesetzte Bezeichnung handelt. Dem Werktitel „Tagesschau“ kommt eine durch Benutzung erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. 2. Das an die Allgemeinheit gerichtete Angebot einer Nachrichtensendung mit dem Titel „Tagesschau“ stellt kein hoheitliches …

Verletzung der Gemeinschaftsmarke Red Bull Dose durch nachgeahmte Energy Drink Dosen

Selbst bei der Annahme, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sei aufgrund des anderen Textes und der Abbildung von Kühen zu gering, um die Verwechslungsgefahr zu begründen, erfolgt aus Sicht der Kammer durch die angesprochenen Verkehrskreise eine gedankliche Verknüpfung des Zeichens der Beklagten mit der Klagemarke, da diese einen sehr hohen Bekanntheitsgrad aufweist und sich …