Neue Markenformen: Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme

Mussten Registermarken bisher grafisch darstellbar sein, genügt es, dass sie eindeutig und klar bestimmbar sind. So können nun etwa auch geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme sowie andere Markenformen in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen werden, soweit keine Schutzhindernisse entgegenstehen. Diese gewachsene Vielfalt an Kennzeichnungstechniken soll den Bedürfnissen des Marktes nach modernen Markenformen Rechnung tragen. Selbstverständlich …