Ladenbeschilderung mit fremden Marken kann ausnahmsweise zu Markenverletzung führen, wenn eine vertragliche Beziehung zum Markeninhaber suggeriert wird

1. Erweckt die in die Ladenbeschilderung eines Händlers aufgenommene Marke eines Herstellers den unrichtigen Eindruck, zwischen Händler und Hersteller bestehe eine vertragliche Verbindung, wird die Herkunftsfunktion der fremden Marke beeinträchtigt; die Schutzschranken der §§ 23, 24 MarkenG greifen in diesem Fall nicht ein. 2. Geht in einem solchen Fall der Markeninhaber gegen die Verletzung über …