Antrag auf Austelleungspriorität muss gestellt werden, § 3 MarkenV

Antrag auf Austelleungspriorität muss gestellt werden, sonst scheitert die Inanspruchnahme aus formellen Gründen. § 3 Inhalt der Anmeldung (1) Die Anmeldung muss enthalten: 1. Angaben zum Anmelder und gegebenenfalls zu seinem Vertreter nach § 5, 2. eine Angabe zur Form der Marke nach § 6 sowie eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis …