AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung versendet irreführende Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …

Markenanmeldungen durch natürliche und/ oder juristische Personen erfolgen; Personenvielfalt ist möglich.

Markenanmeldungen können durch natürliche und juristische Personen gleichermassen erfolgen. Eine Vielfalt oder Kombination der Markenanmelder ist ebenfalls möglich; dann sind alle berechtigt und verpflichtet. Dies erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand.