BALANCE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 28 und 41 schutzunfähig

Der angemeldeten Marke „BALANCE“ fehlt in Bezug auf die konkret angemeldeten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 28 und 41 jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), so dass die Markenstelle die Anmeldung zu Recht zurückgewiesen hat (§ 37 Abs. 1 MarkenG).