Das Unternehmensschlagwort „Yok Yok“ ist hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG

1. Das Unternehmensschlagwort „Yok Yok“ ist auch im Hinblick auf türkischsprachige Verbraucher hinreichend unterscheidungskräftig im Sinne von § 5 MarkenG. 2. Bei dem Betrieb von Kiosken ist – wenn Anhaltspunkte für eine Kiosk-Kette fehlen – davon auszugehen, dass Unternehmen nur regional tätig und nicht auf Expansion ausgelegt ist. Der räumliche Schutzbereich beschränkt sich gleichwohl nicht …

Der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ genießt als Benutzungsmarke Markenschutz für Schokoladenhasen, weil 70% der Bevölkerung den Farbton Lindt zuordnen

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ Markenschutz genießt. Sachverhalt: Die Klägerinnen sind Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli, die hochwertige Schokolade herstellt. Eines der Produkte der Klägerinnen ist der „Lindt-Goldhase“, der seit dem Jahr 1952 in Deutschland in goldener Folie und seit 1994 …