BGH – Neuschwanstein: Auch der Name von Sehenswürdigkeiten oder Kulturgütern kann als Marke geschützt werden

a) Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder bedarf vertrieben werden, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auf, fehlt der Marke jegliche Unter-scheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. b) …

Twitter Wochennachrichten 2012-06-10

Patentlink: http://t.co/xI2P7uVX horak . Rechtsanwälte # Patentlink: http://t.co/VFD0JaJi PCT Filing # http://t.co/UwX2n1xF: "Formblätter in Patentsachen, Schutzzertifikat, Antrag auf Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche einer # http://t.co/zR62NbVH: "Softwarepatent: BGH URTEIL X ZR 121/09 – Webseitenanzeige (es genügt für die Technizität, wenn sich diese aus der Be # Patentlink: http://t.co/uXBqKsSy Anwalt für Patentrecht/ Patentanmeldung # Powered by …