Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“ der DDR

Zwei deutsche Patentämter wurden eins München/Berlin/Jena. Vor zwanzig Jahren, am 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“ der DDR mit 13,5 Millionen Patentdokumenten. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die alleinige Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. 450 der …