Der Titel „Ich bin dann mal Weg“ ist schutzfähig und das beanstandete Zeichen „Ich bin dann mal weg.de“ sind hochgradig ähnlich.

Der Titel „Ich bin dann mal weg“ ist schutzfähig. Eine Bezeichnung eines Werks im Sinn von § 5 Abs. 3 MarkenG ist kennzeichnungskräftig, wenn ihr die Eignung zur Werkindividualisierung, also zur Unterscheidung eines Werks von anderen Werken, zukommt. Der Titel und das beanstandete Zeichen „Ich bin dann mal weg.de“ sind hochgradig ähnlich. Den Zusatz „.de“ …