Neue Markeneintragungen seit dem 13.02.2013

      Aktenzeichen/Registernummer Wiedergabe der Marke Vertreter       3020120567797 repaBAD – die Marke für den Installateur Dr. Hoffmeister & Bischof, 48147 Münster, DE       3020120568106 Graf Glück Kritzenberger, 93049 Regensburg, DE       3020120569277 Easy Motion Skin Patentanw. Gottfried, Hans-Peter, Dipl.- Ing., 01067 Dresden, DE       3020120571980 …

WIPO veröffentlicht Zeitschrift zu IR-Marken und dem IR-Markensystem

„Madrid Highlights“ heißt eine aktuelle Online-Zeitschrift, die die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) seit letztem Jahr herausgibt. Die Schrift erscheint im Vierteljahresrhythmus und wendet sich an die Nutzer des Madrider Systems zur Internationalen Registrierung von Marken (Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen).

Formulare des DPMA zur Markenanmeldung/ Wie melde ich an?/ Klasseneinteilung

Unterlagen für die nationale Markenanmeldung Dok.-Nr. Titel Word PDF Datum W 7005/6.12 Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register 01.06.12 W 7002/8.12 Vorblatt bei einer Serie von Anmeldungen 29.08.12 W 7708/11.09 Formular Ausstellungsbescheinigung 02.11.09 W 7731/7.12 Merkblatt – Wie melde ich eine Marke an?   06.07.12 W 7733/8.12 Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen   …

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung mit marginalen Änderungen des DPMA-Verfahrens

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen Die Markenverordnung, die Geschmacksmusterverordnung, die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert. Durch die Verordnung wird geregelt, dass die Klasseneinteilung und die alphabetischen Listen der Waren …

Die Anmeldung von Produktkennfäden als Marke nach § 10 MarkenVO

§ 10 Kennfadenmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Kennfadenmarke eingetragen werden soll, ist § 9 Abs. 1 bis 4 entsprechend anzuwenden. (2) Die Anmeldung kann eine Beschreibung der Marke mit Angaben zur Art des Kennfadens enthalten.