Markenanmeldungen durch natürliche und/ oder juristische Personen erfolgen; Personenvielfalt ist möglich.
Markenanmeldungen können durch natürliche und juristische Personen gleichermassen erfolgen. Eine Vielfalt oder Kombination der Markenanmelder ist ebenfalls möglich; dann sind alle berechtigt und verpflichtet. Dies erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand.