Markenanmeldungen sowie Designanmeldungen ab November 2013 beim DPMA per WEB-Formular eingeschränkt möglich

Voraussichtlich ab Anfang November 2013 können Sie Marken- und Geschacksmusteranmeldungen online – ohne Signatur – einreichen (DPMAdirekt WEB)! Sie brauchen dafür keine Software herunterzuladen und benötigen keine Signaturkarte. In 7 Schritten werden Sie durch die WEB-Anwendung geführt und melden Ihre Marke bzw. Ihr Geschmacksmuster ohne größeren Aufwand schnell und günstig an. Die Markenanmeldung kostet für …

Allgemeine Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat

a) Die allgemeinen Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung durch eine von der Eintragung abweichende Form gelten auch für eine Marke, die einen fiktionalen Ursprung hat (hier: Lieblingsbier der Hauptfigur einer Zeichentrickserie) und im Wege der „umgekehrten Produktplatzierung“ für re-ale Produkte verwendet wird. b) Danach ist der für die Beurteilung der rechtserhaltenden Benutzung maßgebende Verkehrskreis nicht auf …

Als Marke angemeldeted Wortzeichen „Deutschlands schönste Seiten“ für Druckschriften schutzunfähig

Ist eine Wortfolge (hier: Deutschlands schönste Seiten) für die Ware „Druc kschriften“ inhaltsbeschreibend und nicht unterscheidungskräftig, wird dies im Regelfall auch für die Dienstleistungen gelten, die sich auf die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften beziehen. Eine Ausnahme kommt alle rdings für die fraglichen Dienstleistungen in Betracht, wenn die Wortfolge sich nur zur Beschreibung eines eng …

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung mit marginalen Änderungen des DPMA-Verfahrens

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen Die Markenverordnung, die Geschmacksmusterverordnung, die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert. Durch die Verordnung wird geregelt, dass die Klasseneinteilung und die alphabetischen Listen der Waren …

Der Markenanmelder muss bei klassenweiser Anmeldung klarstellen, ob alle Unterbegriffe eines Oberbegriffes umfasst sein sollen (EuGH)

Der Anmelder einer nationalen Marke, der zur Angabe der Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, alle Oberbegriffe der Überschrift einer bestimmten Klasse der Klassifikation im Sinne von Art. 1 des Abkommens von Nizza verwendet, muss klarstellen, ob sich seine Anmeldung auf alle oder nur auf einige der in der alphabetischen Liste der betreffenden …