Markenanmeldung nur auf Formblatt des DPMA oder elektronisch.
Eine Markenanmeldung in Deutschland kann elektronisch erfolgen. Im übrigen muss das Markenanmeldeformblatt verwendet werden (§ 2 MarkenV).
Eine Markenanmeldung in Deutschland kann elektronisch erfolgen. Im übrigen muss das Markenanmeldeformblatt verwendet werden (§ 2 MarkenV).
http://bit.ly/olvv2B: "DPMA startet die "elektronische Schutzrechtsakte". Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und erg" # Powered by Twitter Tools
1. In einem Fall, in dem in einem Drittstaat befindliche Waren, die mit einer in einem Mitgliedstaat der Union eingetragenen Marke oder einer Gemeinschaftsmarke versehen sind und zuvor im Europäischen Wirtschaftsraum oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union noch nicht in den Verkehr gebracht wurden, von einem Wirtschaftsteilnehmer mittels eines Online-Marktplatzes und ohne Zustimmung …
Datenschutzblog: BGH URTEIL I ZR 167/09 vom 3. März 2011 – Kreditkartenübersendung http://datenschutzrechtblog.de/?p=56 # http://bit.ly/pSvTwG: "Lizenznehmer hat eigenes Klagerecht: BGH URTEIL X ZR 86/10 vom 5. April 2011 – Cinch-Stecker" # http://bit.ly/o8QHIp: "Software-Patentschutz wird immer leichter: BGH URTEIL X ZR 121/09 vom 24. Februar 2011 – Webseitenanzeige" # Designschutzangebot aktualisiert: http://xing.com/r/RWRtc # Powered by Twitter …
http://bit.ly/e47SX8: "Neue DPMA-Vordrucke für ergänzende Schutzzertifikate (Arzneimittel-Erfindungen)" # Powered by Twitter Tools