3D-Marke für Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist

a) Nur solche Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist. Vermittelt ein wesentliches Merkmal der Form allein geschmackliche, optische oder haptische Sinnes-eindrücke, liegen darin Wirkungen auf nichttechnischem Gebiet, so dass das Schutzhindernis nicht eingreift. b) …

Wenn bei Erhebung der Verletzungsklage aus einer Marke bereits ein Löschungsantrag gegen die Klagemarke gestellt, ist das Verletzungsverfahren in der Regel auszusetzen

1. Ist bei Erhebung der Verletzungsklage aus einer Unionsmarke bereits ein Löschungsantrag gegen die Klagemarke beim EUIPO gestellt, ist das Verletzungsverfahren gemäß Art. 104 I UMV in der Regel auszusetzen; etwas anderes kann dann gelten, wenn der Löschungsantrag offensichtlich aussichtslos erscheint (im Streitfall verneint). 2. Als einstweilige Maßnahme nach einer Aussetzung (Art. 104 III UMV) …

Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche nach langer Zeit (17 Jahre) des Nebeneinander der Produkt (Pfefferspray)

Für den Verwirkungseinwand kommt es darauf an, ob durch eine längerdauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen worden ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen …

Die als „verantwortliche Person“ nach Kosmetik-VO benannte Unternehmung ist für die Verletzung einer fremden Marke mitverantwortlich

1. Ein Parfumflakon kann eine markenmäßige Benutzung beinhalten sowie eine fremde dreidimensionale Marke verletzen, wenn die Gestaltung dieses Flakons entsprechend der verkehrsbekannten Übung in diesem Warenbereich besondere Auffälligkeiten aufweist und der Flakon der als Marke geschützten Form hinreichend ähnlich ist (im Streitfall bejaht). 2. Das als „verantwortliche Person“ im Sinne der Kosmetik-VO für ein Kosmetikprodukt …

Verletzung der Gemeinschaftsmarke Red Bull Dose durch nachgeahmte Energy Drink Dosen

Selbst bei der Annahme, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sei aufgrund des anderen Textes und der Abbildung von Kühen zu gering, um die Verwechslungsgefahr zu begründen, erfolgt aus Sicht der Kammer durch die angesprochenen Verkehrskreise eine gedankliche Verknüpfung des Zeichens der Beklagten mit der Klagemarke, da diese einen sehr hohen Bekanntheitsgrad aufweist und sich …