AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung versendet irreführende Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …

Markenanmeldungen durch natürliche und/ oder juristische Personen erfolgen; Personenvielfalt ist möglich.

Markenanmeldungen können durch natürliche und juristische Personen gleichermassen erfolgen. Eine Vielfalt oder Kombination der Markenanmelder ist ebenfalls möglich; dann sind alle berechtigt und verpflichtet. Dies erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand.

DPMA warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- …

Kollektivmarkenanmeldung erfordert entsprechende Erklärung im Anmeldeverfahren (§ 4 MarkenV)

Die Anmeldung von Kollektivmarken erfordert eine gesonderte Erklärung. Fehlt jene Kollektivmarkenerklärung wird die Markenanmeldung als „normale“ Anmeldung fortgeführt.

Antrag auf Austelleungspriorität muss gestellt werden, § 3 MarkenV

Antrag auf Austelleungspriorität muss gestellt werden, sonst scheitert die Inanspruchnahme aus formellen Gründen. § 3 Inhalt der Anmeldung (1) Die Anmeldung muss enthalten: 1. Angaben zum Anmelder und gegebenenfalls zu seinem Vertreter nach § 5, 2. eine Angabe zur Form der Marke nach § 6 sowie eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis …