Wortmarke „Lesen was gesund macht“ durch Markenamt am 20.11.2012 für Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG in Nizza-Klassen 9,16, 35, 38 und 42 eingetragen

Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302010042675 210 Aktenzeichen AKZ 3020100426756 540 Wiedergabe der Marke WM Lesen was gesund macht 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 14.07.2010 151 Tag der Eintragung im Register ET 20.11.2012 730 Inhaber INH Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG, 82065 Baierbrunn, DE 740 Vertreter VTR Rechts- …

Wortmarken-Slogan „Mein Bauch ist kein Streichelzoo“ wurde heute für Nizza-Klassen 18,25,28 eingetragen

INID Kriterium Feld Inhalt Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302012005260 210 Aktenzeichen AKZ 3020120052606 540 Wiedergabe der Marke WM Mein Bauch ist kein Streichelzoo 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 31.05.2012 151 Tag der Eintragung im Register ET 13.11.2012 730 Inhaber INH Trend Mama GbR (vertretungsberechtigte Gesellschafter: Bettina Elbert, 66987 Thaleischweiler-Fröschen,Timo Elbert, 66987 …

Der Markenanmelder muss bei klassenweiser Anmeldung klarstellen, ob alle Unterbegriffe eines Oberbegriffes umfasst sein sollen (EuGH)

Der Anmelder einer nationalen Marke, der zur Angabe der Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, alle Oberbegriffe der Überschrift einer bestimmten Klasse der Klassifikation im Sinne von Art. 1 des Abkommens von Nizza verwendet, muss klarstellen, ob sich seine Anmeldung auf alle oder nur auf einige der in der alphabetischen Liste der betreffenden …

Ein einziger Liefervertrag mit einem Kunden kann zur Benutzung einer Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen erheblichen Umfang hat

a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. b) Wird mit der Marke gekennzeichnete und für einen deutschen Empfänger bestimmte ausländische Ware auf dessen Weisung in einem deutschen …

Die Markenbenutzung für eine jüngere Marke kann auch dann abweichen, wenn die abweichende Benutzungsvariante ihrerseits als Marke eingetragen ist (EuGH)

1.      Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er es dem Inhaber einer eingetragenen Marke nicht verwehrt, sich zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne dieser Vorschrift darauf zu berufen, dass sie in einer von ihrer Eintragung …