Neue Markeneintragungen aus dieser Woche von „ABI Alles in trockenen Tüchern“ bis „Stadtwerke Augsburg“ mit direktem Registerlink

Nachfolgend eine Liste neuer Markeneintragungen aus dieser Woche. Der Link liefert direkt den Marken-Registerauszug des DPMA. Nr. Auswahl Datenbestand Aktenzeichen/Registernummer Wiedergabe der Marke 1 DE 3020100700394 Stadtwerke Augsburg 2 DE 3020110428441 ABI ALLES IN TROCKENEN TÜCHERN 3 DE 3020110706816 To Metric 4 DE 3020120036368 5 DE 3020120048684 6 DE 3020120049729 7 DE 3020120071562 8 DE …

Kein Markenschutz kraft Benutzung für beschreibende Firmenbezeichnungen

a) Solange die nicht abgekürzte Firmenbezeichnung verwendet wird und ge-schützt ist, kann der Prüfung, ob sich einer ihrer Bestandteile als Schlag-wort eignet, nicht allein eine daneben in Gebrauch genommene abgekürz-te Firmenbezeichnung zugrunde gelegt werden. b) Werden Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung ver-standen, so …

Wortmarke „Lesen was gesund macht“ durch Markenamt am 20.11.2012 für Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG in Nizza-Klassen 9,16, 35, 38 und 42 eingetragen

Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302010042675 210 Aktenzeichen AKZ 3020100426756 540 Wiedergabe der Marke WM Lesen was gesund macht 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 14.07.2010 151 Tag der Eintragung im Register ET 20.11.2012 730 Inhaber INH Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG, 82065 Baierbrunn, DE 740 Vertreter VTR Rechts- …

Wortmarken-Slogan „Mein Bauch ist kein Streichelzoo“ wurde heute für Nizza-Klassen 18,25,28 eingetragen

INID Kriterium Feld Inhalt Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302012005260 210 Aktenzeichen AKZ 3020120052606 540 Wiedergabe der Marke WM Mein Bauch ist kein Streichelzoo 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 31.05.2012 151 Tag der Eintragung im Register ET 13.11.2012 730 Inhaber INH Trend Mama GbR (vertretungsberechtigte Gesellschafter: Bettina Elbert, 66987 Thaleischweiler-Fröschen,Timo Elbert, 66987 …

Ein einziger Liefervertrag mit einem Kunden kann zur Benutzung einer Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen erheblichen Umfang hat

a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. b) Wird mit der Marke gekennzeichnete und für einen deutschen Empfänger bestimmte ausländische Ware auf dessen Weisung in einem deutschen …