„Kaffeerösterei Freiburg“ wegen absoluter Schutzhindernisse schutzunfähig.

Das Zeichen Kaffeerösterei Freiburg ist für die Waren „Kaffee, Rohkaffee, Kaffeearomen, Kaffee-Ersatz, Kaffee-Ersatzstoffe auf pflanzlicher Grundlage, Kaffeegetränke, alkoholfreie Getränke auf der Basis von Kaffee sowie Präparate für die Herstellung solcher Getränke, Milchkaffee, Tee, insbesondere echter Tee, nämlich Schwarztee, grüner Tee, Oolong; Kräutertee, Früchtetee, Kakao, Schokolade, Schokoladewaren, Zucker, Zuckerwaren, Honig, Melassesirup, Gewürze, Brot und Backwaren, Mehle …

Merci-Schokoladenriegel nicht als 3D-Marke schutzfähig

Der als dreidimensionale Marke angemeldete Warenform des Merci-Riegels fehlt in Bezug auf die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Dieses Schutzhindernis ist auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden.

Wortmarke „THE KIDS WANT TECHNO“ für u.a. „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“ schutzunfähig, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Einer Registrierung der angemeldeten Marke steht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten …