Bundespatentgericht hält femicare/femicur für ähnlich, da Sachhinweise im Arzneimittelberich nicht kennzeichenschwächend

Auszugehen ist von einer noch durchschnittlichen Kennzeichnungskraft und damit von einem noch normalen Schutzumfang der Widerspruchsmarke in ihrer Gesamtheit. Zwar lassen sich beschreibende Bezüge der Einzelbestandteile der älteren Marke erkennen – „femi“ stimmt mit dem Wortanfang des lateinischen Wortes „femina (= Frau)“ überein, worin ein gewisser Hinweis auf die Zielgruppe und das Anwendungsgebiet der Widerspruchswaren …

AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K. versendet irreführende Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …

Neuere Markenformen 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) erweitern

Neben den klassischen Markenform, Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken (Kombinationsmarken), führte das Markengesetz 1996 die 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) ein.

AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung versendet irreführende Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …

Markenanmeldungen durch natürliche und/ oder juristische Personen erfolgen; Personenvielfalt ist möglich.

Markenanmeldungen können durch natürliche und juristische Personen gleichermassen erfolgen. Eine Vielfalt oder Kombination der Markenanmelder ist ebenfalls möglich; dann sind alle berechtigt und verpflichtet. Dies erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand.