Berücksichtigung der Klassenziffer bei den eingereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen ab 1.1.2011

Praxisänderung der Markenabteilung ab 1. Januar 2011 Seit Einführung der Gruppierungspflicht im Juni 2004 sind bei einer Markenanmeldung die Waren und Dienstleistungen nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation anzugeben. Die angegebene Klasse ist damit Bestandteil des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und für den Schutzbereich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie für …

Twitter Wochennachrichten 2010-11-28

listening to "Burning In The Skies – Linkin Park (Full and Official Song)" ♫ http://blip.fm/~yu0zf # listening to "Le Vent Nous Portera – Sophie Hunger" ♫ http://blip.fm/~yu17w # Neues vom Markenrechteblog:: Gehilfenhaftung bejaht: OGH 4Ob159/10a vom 05.10.2010 – camelbase.at http://bit.ly/aMH5sx # Patentblog: http://bit.ly/8XOUpl Neuer Blogeintrag "DPMA – wie jedes Jahr – am 24.12./ 31.12 geschlossen" …

Die US-Wortmarke „FACE“ der FACEBOOK, Inc., wurde bereits am 1.12.2005 angemeldet

Word Mark FACE Goods and Services IC 038. US 100 101 104. G & S: Telecommunication services, namely, providing online chat rooms and electronic bulletin boards for transmission of messages among computer users in the field of general interest and concerning social and entertainment subject matter, none primarily featuring or relating to motoring or to …

Marken-Nutzertag in Jena (DPMA-Dienststelle) am 9.12.2010

Nutzertag Marke in der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts Dienststelle Jena mit Goethegalerie Termin: 9. Dezember 2010 Wo: Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts, Goethestraße 1, 07743 Jena Nach dem erfolgreichen 1. Nutzertag Marke im vergangenen Jahr möchte das Deutsche Patent- und Markenamt Ihnen auch 2010 wieder einen Nutzertag Marke in der …

Gehilfenhaftung bejaht: OGH 4Ob159/10a vom 05.10.2010 – camelbase.at

Gehilfe ist nur, wer den Täter bewusst fördert. Der Gehilfe muss den Sachverhalt kennen, der den Vorwurf gesetzwidrigen Verhaltens begründet oder zumindest eine diesbezügliche Prüfpflicht verletzt haben. Seine Kenntnis, dass das Verhalten gesetzwidrig ist, ist keine Voraussetzung wettbewerbswidrigen Handelns. Der Kenntnis der Tatumstände kommt ein vorwerfbares Nichtkennen gleich. Die Prüfpflicht ist nach der Rechtsprechung auf …