Kollektivmarkenanmeldung erfordert entsprechende Erklärung im Anmeldeverfahren (§ 4 MarkenV)

Die Anmeldung von Kollektivmarken erfordert eine gesonderte Erklärung. Fehlt jene Kollektivmarkenerklärung wird die Markenanmeldung als „normale“ Anmeldung fortgeführt.

Werbung mit fremden Markenkeyword zulässig: EuGH C-324/09 vom 12. Juli 2011 – L’Oréal SA vs eBay

1. In einem Fall, in dem in einem Drittstaat befindliche Waren, die mit einer in einem Mitgliedstaat der Union eingetragenen Marke oder einer Gemeinschaftsmarke versehen sind und zuvor im Europäischen Wirtschaftsraum oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union noch nicht in den Verkehr gebracht wurden, von einem Wirtschaftsteilnehmer mittels eines Online-Marktplatzes und ohne Zustimmung …

Die Wort-/Bildmarke RoboColumn ist weder freihaltebedürftig noch beschreibend.

Die Wort-/Bildmarke RoboColumn ist weder freihaltebedürftig noch beschreibend für die Waren und Dienstleistungen „Chromatographiegeräte für Laborzwecke, Dienstleistungen von chemischen Labors“.