Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung mit marginalen Änderungen des DPMA-Verfahrens

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen Die Markenverordnung, die Geschmacksmusterverordnung, die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert. Durch die Verordnung wird geregelt, dass die Klasseneinteilung und die alphabetischen Listen der Waren …

Anmeldezahlen für Marken in Deutschland weiter rückläufig wegen Trend zur EU-Markenanmeldung

Pressemitteilung des DPMA vom 30. Oktober 2012 München. Nach vorläufigen Hochrechnungen erwartet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für das Jahr 2012 steigende Patentanmeldungen. Demgegenüber rechnet die Behörde bei Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern (Designschutz) mit leicht rückläufigen Anmeldezahlen. Der Abschwung bei den Markenanmeldungen wird sich verlangsamen.

ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München versendet irreführende Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …

Neuere Markenformen 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) erweitern

Neben den klassischen Markenform, Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken (Kombinationsmarken), führte das Markengesetz 1996 die 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) ein.

AGN Marken- und Unternehmens Veröffentlichung versendet irreführende Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …