WIPO veröffentlicht Zeitschrift zu IR-Marken und dem IR-Markensystem

„Madrid Highlights“ heißt eine aktuelle Online-Zeitschrift, die die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) seit letztem Jahr herausgibt. Die Schrift erscheint im Vierteljahresrhythmus und wendet sich an die Nutzer des Madrider Systems zur Internationalen Registrierung von Marken (Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen).

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung mit marginalen Änderungen des DPMA-Verfahrens

Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen Die Markenverordnung, die Geschmacksmusterverordnung, die Patentverordnung und die Gebrauchsmusterverordnung wurden durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert. Durch die Verordnung wird geregelt, dass die Klasseneinteilung und die alphabetischen Listen der Waren …

Rx+Gx=Bx für Boehringer Ingelheim International GmbH als Wortmarke eingetragen

  Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302012037162 210 Aktenzeichen AKZ 3020120371620 540 Wiedergabe der Marke WM Rx + Gx = Bx 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 28.06.2012 151 Tag der Eintragung im Register ET 21.12.2012 730 Inhaber     750 Zustellanschrift ZAN Boehringer Ingelheim INH Boehringer Ingelheim International GmbH, 55218 Ingelheim, DE …

ALCOON Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München versendet irreführende Zahlungsaufforderungen bei Markenanmeldungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor –teilweise irreführenden –Angeboten,Zahlungsaufforderungen und Rechnungen,die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten –teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen –eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote dieser …

Bundespatentgericht hält femicare/femicur für ähnlich, da Sachhinweise im Arzneimittelberich nicht kennzeichenschwächend

Auszugehen ist von einer noch durchschnittlichen Kennzeichnungskraft und damit von einem noch normalen Schutzumfang der Widerspruchsmarke in ihrer Gesamtheit. Zwar lassen sich beschreibende Bezüge der Einzelbestandteile der älteren Marke erkennen – „femi“ stimmt mit dem Wortanfang des lateinischen Wortes „femina (= Frau)“ überein, worin ein gewisser Hinweis auf die Zielgruppe und das Anwendungsgebiet der Widerspruchswaren …