EuGH: Bildmarke „a“ unterliegt keinen absoluten Schutzhindernissen

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 9. September 2010(*) In der Rechtssache C‑265/09 P betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs, eingelegt am 10. Juli 2009, Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), vertreten durch G. Schneider als Bevollmächtigten, Rechtsmittelführer, andere Verfahrensbeteiligte: BORCO-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG mit Sitz in …

Interbrand 2010: Die Top 100 Marken weltweit

Coca-Cola behauptet seinen Platz als wertvollste Marke in dem von Interbrand zusammengestellten Jahresranking, doch bei einer Reihe von führenden Unternehmen gab es beträchtliche Veränderungen im Hinblick auf ihren Wert. Zu den großen Gewinnern gehört Google (Platz 4), dessen Wert sich gegenüber dem Vorjahresranking um 36 % erhöht hat. Demgegenüber erlebte BP in Bezug auf den …

„Kaffeerösterei Freiburg“ wegen absoluter Schutzhindernisse schutzunfähig.

Das Zeichen Kaffeerösterei Freiburg ist für die Waren „Kaffee, Rohkaffee, Kaffeearomen, Kaffee-Ersatz, Kaffee-Ersatzstoffe auf pflanzlicher Grundlage, Kaffeegetränke, alkoholfreie Getränke auf der Basis von Kaffee sowie Präparate für die Herstellung solcher Getränke, Milchkaffee, Tee, insbesondere echter Tee, nämlich Schwarztee, grüner Tee, Oolong; Kräutertee, Früchtetee, Kakao, Schokolade, Schokoladewaren, Zucker, Zuckerwaren, Honig, Melassesirup, Gewürze, Brot und Backwaren, Mehle …

DPMA: Anmeldezahlen auf hohem Niveau stabil (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster)

Nach dem Abklingen der Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisieren sich die Anmeldeaktivitäten für gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Bei Patenten, Marken und Gebrauchsmustern erwartet das DPMA Anmeldezahlen auf dem hohen Niveau von 2009. Beim Designschutz (Geschmacksmuster) steigen die Zahlen erfreulicherweise leicht an.

Merci-Schokoladenriegel nicht als 3D-Marke schutzfähig

Der als dreidimensionale Marke angemeldete Warenform des Merci-Riegels fehlt in Bezug auf die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Dieses Schutzhindernis ist auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden.