BGH zur Marke „T-„: Auch ein für sich genommen schutzunfähiger Bestandteil „-“ kann zur Schutzfähigkeit beitragen

BGH BESCHLUSS I ZB 39/09 vom 10. Juni 2010 – „T-“ MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 a) Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem …

Berücksichtigung der Klassenziffer bei den eingereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen ab 1.1.2011

Praxisänderung der Markenabteilung ab 1. Januar 2011 Seit Einführung der Gruppierungspflicht im Juni 2004 sind bei einer Markenanmeldung die Waren und Dienstleistungen nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation anzugeben. Die angegebene Klasse ist damit Bestandteil des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und für den Schutzbereich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie für …

Die US-Wortmarke „FACE“ der FACEBOOK, Inc., wurde bereits am 1.12.2005 angemeldet

Word Mark FACE Goods and Services IC 038. US 100 101 104. G & S: Telecommunication services, namely, providing online chat rooms and electronic bulletin boards for transmission of messages among computer users in the field of general interest and concerning social and entertainment subject matter, none primarily featuring or relating to motoring or to …

Obwohl „astat“ ein chemisches Element bezeichnet, ist es hierfür schutzfähig

Das angemeldete Markenwort „astat“ bezeichnet das chemische Element Astat, bei dem es sich um ein radioaktives Halogen handelt. Es ist das seltenste aller in der Natur gefundenen Elemente. Eine gewerbliche Verwendung ist bisher nur in der Nuklearmedizin bekannt (vgl. Römpp Lexikon Chemie, 10. Aufl.; http://de.wikipedia.org/wiki/Astat; www.chempage.de/PSE/pseat.htm; www.schuelerlexikon.de…), wobei die aufwändige künstliche Herstellung und die geringe …

Dem Farbzeichen „grau-rot“ der DB AG fehlt Unterscheidungskraft

Das angemeldete Zeichen „lichtgrau-verkehrsrot“ setzt sich aus einer Kombination von zwei Farben zusammen, die, einzeln betrachtet, keine Unterscheidungskraft haben. Das Lichtgrau kann als ein schmutziges Weiß wahrgenommen werden. Die in Rede stehende Farbzusammenstellung kommt daher der Kombination von Weiß und Verkehrsrot nahe, die an Bahnschranken und an Verkehrszeichen des Eisenbahnverkehrs verwendet wird. Das angemeldete Zeichen …