Welttag des geistigen Eigentums: Das Deutsche Patent- und Markenamt ist dabei

Pressemitteilung des DPMA vom 10. April 2013 München. Am 26. April findet anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums erstmalig eine dezentrale bundesweit koordinierte Veranstaltungsreihe der deutschen Patentinformationszentren in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und weiteren Institutionen statt. Insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups richtet sich die Vielzahl regionaler Veranstaltungen …

Als Marke angemeldeted Wortzeichen „Deutschlands schönste Seiten“ für Druckschriften schutzunfähig

Ist eine Wortfolge (hier: Deutschlands schönste Seiten) für die Ware „Druc kschriften“ inhaltsbeschreibend und nicht unterscheidungskräftig, wird dies im Regelfall auch für die Dienstleistungen gelten, die sich auf die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften beziehen. Eine Ausnahme kommt alle rdings für die fraglichen Dienstleistungen in Betracht, wenn die Wortfolge sich nur zur Beschreibung eines eng …

Die amtlichen Gebühren in Markensachen, Markenanmeldegebühr, Verlängerungsgebühr, Löschungsgebühr

Markengebühren im Überblick Gebührenart  Euro      Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   300,00 Euro  Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   290,00 Euro  Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  100,00 Euro  Beschleunigte Prüfung der Anmeldung  200,00 Euro      Verlängerungsgebühr (einschließlich der …

Wortmarke Quick Response für Nahrungsmittel zugunsten Vilsa-Brunnen wird am 5.4.2013 veröffentlicht

INID Kriterium Feld Inhalt   Datenbestand DB DE 111 Registernummer RN 302013015558 210 Aktenzeichen AKZ 3020130155580 540 Wiedergabe der Marke WM Quick Response 550 Markenform MF Wortmarke 220 Anmeldetag AT 06.02.2013 151 Tag der Eintragung im Register ET 01.03.2013 730 Inhaber INH Vilsa-Brunnen Otto Rodekohr GmbH & Co. KG, 27305 Bruchhausen-Vilsen, DE 740 Vertreter VTR …

Google Maps, Google Local, Google Places oder Google+ Eintrag rechtfertigt keine Beweislastumkehr, dass der Verletzer seine Unschuld beweisen müsse

Der Schutzrechtsinhaber muss bei einer angeblichen Markenverletzung durch einen solchen Eintrag beweisen, dass dieser vom Unternehmen stammt. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.13, I-20 U 190/11 – Google Places/ Google Local/ Google+ In dem Rechtsstreit […] hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am …