Das DPMA übergibt im Rahmen von TMview nun auch seine Registerdaten über Marken an das HABM

Deutschland beteiligt sich an TMview Ab sofort sind die Daten zu deutschen Marken und Markenanmeldungen zusätzlich zum elektronischen Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts, DPMAregister, auch im Recherchesystem TMview des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) recherchierbar. Die dazu notwendigen Datensätze zu mehr als 1,6 Millionen Schutzrechten stellen wir dem HABM tagesaktuell zur Verfügung.

Die Markenbenutzung für eine jüngere Marke kann auch dann abweichen, wenn die abweichende Benutzungsvariante ihrerseits als Marke eingetragen ist (EuGH)

1.      Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er es dem Inhaber einer eingetragenen Marke nicht verwehrt, sich zum Nachweis für deren Benutzung im Sinne dieser Vorschrift darauf zu berufen, dass sie in einer von ihrer Eintragung …

Genügt die Teilnahme an einer Markenverletzung in einem EU-Staat zur Verletzungshandlung in einem anderen? (BGH-Vorlagefragen)

BGH BESCHLUSS I ZR 1/11 vom 28. Juni 2012 Parfümflakon II Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 93 Abs. 5; Brüssel-I-VO Art. 5 Nr. 3 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 93 Abs. 5 der Verordnung (EG) 40/1994 des Rates vom 20. Dezembe1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. EG Nr. L 11 vom 14. Januar 1994, …

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) vom 22. März 2012(*) C-190/10 – Keine Berücksichtigung von Stunde und Minute der Einreichung der Markenanmeldung

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) vom 22. März 2012(*) C-190/10 – Keine Berücksichtigung von Stunde und Minute der Einreichung der Markenanmeldung „Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb – Ältere Marke – Modalitäten für die Einreichung – Elektronische Einreichung – Berücksichtigung des Tages, der Stunde und der Minute der Einreichung der Anmeldung“ Art. 27 der Verordnung …

Neuere Markenformen 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) erweitern

Neben den klassischen Markenform, Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken (Kombinationsmarken), führte das Markengesetz 1996 die 3D- Marke, die Kennfadenmarke, die Hörmarke und sonstige Markenformen (zB Farbmarken, Riechmarken) ein.