DPMA Anmeldezahlen stagnieren. Weniger Patent-, Gebrauchsmuster-, Markenanmeldungen. Geschmacksmusteranmeldungen steigen

Das Anmeldeverfahrenszahlen des DPMA haben nicht in allen Bereichen zugelegt: Gewerbliche Schutzrechte 2009 2010 Veränderung in % Patente Anmeldungen 1 59 583 59 245 – 0,6 Abgeschlossene Prüfungsverfahren nach Rechtskraft 32 074 32 799 + 2,3 – mit Patenterteilung 2 14 431 13 718 – 4,9 Bestand 3 133 613 128 091 – 4,1 Marken …

Unterlassungsverbot aus einer Gemeinschaftsmarke vor einem nationalen Gericht wirkt europaweit (EuGH)

1. Art. 98 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in der durch die Verordnung (EG) Nr. 3288/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sich die Reichweite des von einem Gemeinschaftsmarkengericht, dessen Zuständigkeit auf den Art. 93 Abs. 1 bis …

Haftung für Domainhändler wegen Markenveletzung ab Kenntnis (Abmahnung)

Domainhändler können für Markendomains wegen Markenverletzung haftbar sein; dies gilt jedenfalls ab Kenntnis der Marke, so das Landgericht Stuttgart (nicht rechtskräftig). Der BGH hat dies bisher anders gesehen. LG Stuttgart 17 O 73/11 Urteil vom 28. Juli 2011 – Haftung von Sedo Urteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.820,00 € nebst Zinsen …

Werbung mit fremden Markenkeyword zulässig: EuGH C-324/09 vom 12. Juli 2011 – L’Oréal SA vs eBay

1. In einem Fall, in dem in einem Drittstaat befindliche Waren, die mit einer in einem Mitgliedstaat der Union eingetragenen Marke oder einer Gemeinschaftsmarke versehen sind und zuvor im Europäischen Wirtschaftsraum oder, im Fall einer Gemeinschaftsmarke, in der Union noch nicht in den Verkehr gebracht wurden, von einem Wirtschaftsteilnehmer mittels eines Online-Marktplatzes und ohne Zustimmung …

Deutsche Markenverlängerungs GmbH (DMV) in Hannover verurteilt

Die Veranstalter des bekannten Weltmusikfestivals Masala sind auf Markenverlängerungs- Betrüger hereingefallen. Es wurde in gutem Glauben ein Formular unterschrieben, das ihm eine Deutsche Markenverlängerungs GmbH (DMV) zugesandt hatte. Doch diese Unternehmung hat nichts mit dem DPMA zu tun. Quelle: