„Kaffeerösterei Freiburg“ wegen absoluter Schutzhindernisse schutzunfähig.

Das Zeichen Kaffeerösterei Freiburg ist für die Waren „Kaffee, Rohkaffee, Kaffeearomen, Kaffee-Ersatz, Kaffee-Ersatzstoffe auf pflanzlicher Grundlage, Kaffeegetränke, alkoholfreie Getränke auf der Basis von Kaffee sowie Präparate für die Herstellung solcher Getränke, Milchkaffee, Tee, insbesondere echter Tee, nämlich Schwarztee, grüner Tee, Oolong; Kräutertee, Früchtetee, Kakao, Schokolade, Schokoladewaren, Zucker, Zuckerwaren, Honig, Melassesirup, Gewürze, Brot und Backwaren, Mehle …

DPMA: Anmeldezahlen auf hohem Niveau stabil (Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster)

Nach dem Abklingen der Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisieren sich die Anmeldeaktivitäten für gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Bei Patenten, Marken und Gebrauchsmustern erwartet das DPMA Anmeldezahlen auf dem hohen Niveau von 2009. Beim Designschutz (Geschmacksmuster) steigen die Zahlen erfreulicherweise leicht an.

Merci-Schokoladenriegel nicht als 3D-Marke schutzfähig

Der als dreidimensionale Marke angemeldete Warenform des Merci-Riegels fehlt in Bezug auf die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Dieses Schutzhindernis ist auch nicht durch Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden.

Die Wort-/Bildmarke RoboColumn ist weder freihaltebedürftig noch beschreibend.

Die Wort-/Bildmarke RoboColumn ist weder freihaltebedürftig noch beschreibend für die Waren und Dienstleistungen „Chromatographiegeräte für Laborzwecke, Dienstleistungen von chemischen Labors“.

„BIONIC“ für Klasse 3, 18 und 25 entgegen der Ansicht des DPMA schutzfähig

Das Zeichen BIONIC ist für Klasse 3, 18 und 25 entgegen der Ansicht des DPMA schutzfähig. Einer Registrierung der angemeldeten Marke stehen für die beanspruchten Waren keine Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen.