„BIONIC“ für Klasse 3, 18 und 25 entgegen der Ansicht des DPMA schutzfähig

Das Zeichen BIONIC ist für Klasse 3, 18 und 25 entgegen der Ansicht des DPMA schutzfähig. Einer Registrierung der angemeldeten Marke stehen für die beanspruchten Waren keine Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG entgegen.

Wortmarke „THE KIDS WANT TECHNO“ für u.a. „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“ schutzunfähig, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Einer Registrierung der angemeldeten Marke steht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten …

6800 DDR-Marken leben weiter

Marken können im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden. Dies gilt auch für sämtliche einstigen DDR-Marken, die gegen Zahlung von Verlängerungsgebühren um jeweils zehn Jahre beliebig lange geschützt werden können. Noch am 2. Oktober 1990 wurden im Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR 259 neue Anmeldungen eingereicht. Zahlreiche frühere DDR-Marken konnten …

Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“ der DDR

Zwei deutsche Patentämter wurden eins München/Berlin/Jena. Vor zwanzig Jahren, am 3. Oktober 1990, übernahm das Deutsche Patentamt (DPA), das heutige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Aufgaben des „Amtes für Erfindungs- und Patentwesen“ der DDR mit 13,5 Millionen Patentdokumenten. Gleichzeitig wurde das Deutsche Patentamt die alleinige Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. 450 der …