Die sprachübliche Wortbildung „Winterzauberland“ hat die von der Markenabteilung festgestellte Bedeutungen Winter, Zauber und Land; ihrer Eintragung steht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen

Die sprachübliche Wortbildung „Winterzauberland“ hat die von der Markenabteilung festgestellte Bedeutungen Winter, Zauber und Land. Ihrer Eintragung standen schon seinerzeit das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegenstand. Hier ist zunächst auf die überzeugenden Ausführungen der Markenstelle in der angefochtenen Entscheidung zu verweisen, die zutreffend und mit Belegen untermauert die Bedeutung von …

Bei einer abstrakten Farbmarke – hier Sparkassenrot – muss die erforderliche Unterscheidungskraft vor der Anmeldung der Marke erworben sein

1. Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass er einer Auslegung des nationalen Rechts entgegensteht, wonach es in Verfahren, in denen fraglich ist, ob eine konturlose Farbmarke infolge ihrer Benutzung …

Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2014 in Verfahren anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung für Marken erneuert

Am 1. Januar 2014 ist die „Version 2014“ der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation (NCL 10-2014) in Kraft getreten. Während sich an dem Fünf-Jahres-Turnus der Neuausgaben der Nizzaer Klassifikation nichts ändert, gibt es seit dem 1. Januar 2013 jährliche „Versionen“, die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) …

Geschäftliche Bezeichnung, Unternehmenskennzeichen, Werktitel (Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken, Domains, Software)

§ 5 Geschäftliche Bezeichnungen (1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. (2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, …

Im Eintragungsverfahren und im Nichtigkeitsverfahren ist der Zeitpunkt für die Prüfung, ob jegliche Unterscheidungskraft fehlt, der Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens

Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Un-terscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen …